Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1394) NEWS KZBV UND BZÄK BERICHTS- UND LERNSYSTEM CIRS DENT IST OPTIMIERT Das gemeinsame Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!” von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wurde überarbeitet. Das Internetportal www.cirsdent-jzz.de wurde optisch verändert und an den aktuellen Stand der Technik angepasst, berichten beide Organisationen. Es bietet nun unter anderem ein zeitgemäßes responsives Design, mit dem auch auf mobilen Endgeräten eine optimale Bildschirmdarstellung gewährleistet ist. Das Redesign der Website umfasst zudem neue Servicefunktionen für Nutzerinnen und Nutzer und wurde an die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen angepasst. „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!” wurde 2016 von der KZBV und der BZÄK gestartet und basiert auf dem Modellprojekt „Jeder Zahn zählt!“ der BZÄK. Das System erfüllt die Standards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme, die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt sind. Kritische, anonyme Ereignisse werden durch das Portal systematisch analysiert und ausgewertet, um Erkenntnisse über Fehlerarten, deren Häufigkeit und Ursachen zu gewinnen. So können Instrumente zur Vermeidung von Fehlern und zur Verbesserung der Sicherheit in vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Praxen sowie in Universitätskliniken und Bundeswehreinrichtungen entwickelt werden. Wichtige Informationen, über die sonst nur ein eingeschränkter Kreis von Personen verfügt – in der einzelnen Praxis, einem Qualitätszirkel oder der Kollegenschaft – können mit „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!” einem breiten Fachpublikum verfügbar gemacht werden. mg ENTWURF ZUM CORONA-SCHUTZGESETZ ZAHNÄRZTE SOLLEN BIS APRIL 2023 IMPFEN DÜRFEN Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen ersten Entwurf für das COVID-19-Schutzgesetz vorgelegt – mit zahlreichen Maßnahmen. Nach den vorläufigen Plänen sollen Zahnärzte vorerst bis Ende April 2023 impfen dürfen. Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen zur Pandemie-Vorbereitung für den Herbst festgelegt werden. Auch Regelungen für Zahnärzte sind darin vorgesehen. Im Sinne des vom BMG bereits vorgelegten Sieben-Punkte-Plans sollen unter anderem die Arzneimittelversorgung für die kommende Herbst- und Wintersaison verbessert, zielgerichtete Impfkampagnen ermöglicht und der Schutz der vulnerablen Bevölkerung gestärkt werden. Vor allem aber soll das Infektionsschutzgesetz (IfSG) grundlegend überarbeitet werden. Aus zahnärztlicher Sicht relevant: 1. Umfassende Regelungen zum Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen: Hier sind auch Arzt- und Zahnarztpraxen genannt. Es sollen Regeln verankert werden, die die Festlegung bestimmter Mindestschutzstandards zur Infektionsprävention und Hygiene ermöglichen. 2. Verlängerung der Impfverordnung und Impfberechtigung für Zahnärzte bis zum 30. April 2023: Die Berechtigung zur Durchführung von COVID-19-Impfungen durch Apotheker und Tierärzte soll ebenfalls bis zu diesem Termin verlängert werden. 3. Anpassung der Gesamtverträge bei erneuter epidemischer Lage (Sonderregelungen Vertragszahnärzte aus Anlass der COVID19-Pandemie): Im Gesetz soll ein neuer Passus eingebracht werden, der die Gesamtvertragspartner bei einer erneuten Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und einer möglichen verminderten Inanspruchnahme von vertragszahnärztlichen Leistungen betrifft. Dazu heißt es im Gesetzentwurf: „Die Partner der Gesamtverträge haben die Vereinbarungen im Zeitraum des Vorliegens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes an die infolge der COVID-19-Pandemie verminderte Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen anzupassen, um die Leistungsfähigkeit der Zahnarztpraxen zu gewährleisten.“ pr Foto: AdobeStock_myboys.me 48 | NACHRICHTEN

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