Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1352) Das GKV-System ist in Schieflage, der Wegfall der während der CoronaPandemie für 2021 und 2022 gezahlten Sonderzuschüsse des Bundes in 2023 reißt – nach Angaben der GKV – ein Finanzloch von rund 17 Milliarden Euro in die Kasse. Zum Vergleich: Etwa 16,4 Milliarden Euro betrugen in 2021 die GKV-Ausgaben für zahnmedizinische Versorgung insgesamt, worin zudem noch die geänderten Festzuschussbeträge im Bereich Zahnersatz erstmals mit ihrer vollen ausgabenerhöhenden Wirkung enthalten sind. Dies hindert einzelne Krankenkassen nicht daran, neben den Arzneimitteln die Zahnärzte als vermeintliche „Hauptschuldige“ auszumachen, denen die Kostenexplosion in die Schuhe geschoben werden kann. Die Leistungsausgaben pro Kopf sollen demnach – angeblich – im schlimmsten Corona-Jahr (Q1 bis 3 2020 bis Q1 bis 3 2021) in der Zahnmedizin (ohne Zahnersatz) um 10 Prozent gestiegen sein, bei den Arzneimitteln immerhin um 6,2 Prozent. Abgesehen davon, dass der Anstieg der Leistungsausgaben pro Kopf im Jahresvergleich 20/21 lediglich 8 Prozent betrug, wird dabei geflissentlich übersehen, dass im von diesen Kassen gewählten Bezugszeitraum Q1 bis Q3 2020 der zahnärztliche Leistungsbereich Corona-bedingt – im Gegensatz zu fast allen übrigen GKV-Leistungsbereichen – mit einem deutlich rückläufigen Leistungsgeschehen, etwa dem Einbruch der Versorgung mit Zahnersatz um satte 7,2 Prozent, konfrontiert war, es sich bei dem insinuierten Anstieg um 10 Prozent daher um nichts anderes handelt als um die Rückkehr in die Normalität der Vor-Corona-Zeit. Doch auch wenn diese immer noch nicht ganz erreicht werden konnte, so lag auch in 2021 die Zahl der behandelten Versicherten immer noch um 1,7 Prozent unter dem Niveau von 2019, waren es immer noch 2,7 Prozent weniger KCH- und sogar 8,6 Prozent weniger ZE-Fälle als in 2019. Wie überhaupt der Anteil der zahnärztlichen Versorgung an den GKV-Gesamtausgaben seit Jahren kontinuierlich sinkt (von 8,92 Prozent in 2000 auf 6,25 Prozent in 2021). Vor diesem Hintergrund der Zahnärzteschaft Ausgabentreiberei zu unterstellen, zeugt bestenfalls von Ignoranz, wenn nicht gleich ganz bewusst „fake news“ verbreitet werden, um mit billigen und leicht durchschaubaren Statistik-Tricks bekannte Uralt-Klischees aus der Mottenkiste zu bedienen. Diese verfangen allerdings in der breiten Öffentlichkeit und in der Politik nur allzu leicht. Jetzt soll das GKVFinanzstabilisierungsgesetz den vermeintlichen „Porsche-FahrerÜbergewinn“ abschöpfen. Ein Rückfall in die strikte Budgetierung wird jedoch langfristig erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung haben. Die erst im vergangenen Jahr in die Versorgung gebrachte, förderungswürdige und präventiv wirkende Parodontitistherapie würde umgehend wieder GKV-FINANZSTABILISIERUNGSGESETZ Die Zahnärzteschaft soll unverhältnismäßig große Lasten tragen Foto: BZÄK/KZBV-Knoff 06 | LEITARTIKEL

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