zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1354) NEUGRÜNDUNGEN KLEINE PRAXEN GEHÖREN WIEDER IN DEN FOKUS Zum Leitartikel „Stirbt die kleine Praxis?“ von BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz in zm 12/2022, S. 6. Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com Leserforum „Stirbt die kleine Praxis?“, so fragt Kollege Prof. Benz in „zm“ Heft 12/2022. Die „zm“ berichtete allerdings in den letzten Jahren auffällig häufig über neue, große Praxisgründungen mutiger junger Kollegen/Kolleginnen. Warum mutig? Weil sie hohe finanzielle Risiken eingehen, angesichts eines GOZ-Punktwerts von 1988. Sie gehen alle acht voll ins Risiko, indem sie sehr hohe Investitionskosten stemmen, große Flächen anmieten oder gar neu bauen. Es geht hier in ausführlichen Beispielfällen neuer Praxen um folgende publizierte Daten: 480 Quadratmeter, 4 BHZ, 2 Prophylaxezimmer (zm 23-24/2019), 260 Quadratmeter, 6 BHZ, 22 Mitarbeiter (zm 13/2020), 330 Quadratmeter mit 17 Mitarbeitern (zm 13/2020), 500 Quadratmeter, Neubau (zm 19/2020), 480 Quadratmeter, 11 Mitarbeiter (zm 22/2020), 200 Quadratmeter, 1 Million. Kosten (zm 3/2022), 300 Quadratmeter, 1,5 Millionen Kosten, 6 BHZ (zm 6/2022), 470 Quadratmeter, Neubau, 6 BHZ (zm 11/22). Was wollten uns also diese acht Artikel, diese Kollegen und die Redaktion „zm“, in den letzten drei Jahren damit sagen? Warum wurde nicht auch einmal eine maßvolle neue Praxis mit geringerer Fläche vorgestellt? Man kann auch auf 120 Quadratmetern mit drei BHZ gut praktizieren, glauben Sie es mir, es geht. Nur ganz groß „rechnet sich noch“, ist das das neue Credo? Denn das sendet die „zm“ mit solchen Artikeln gegenüber jungen Kollegen/Kolleginnen aus. Das aber ist fatal: Es schreckt extrem ab. Und dann wundert sich die Standespolitik, dass sich kaum einer/eine mehr zu gründen traut? Dass viele junge Zahnärzte und Zahnärztinnen den Absprung vom Angestellten zum Chef nicht schaffen? Diese Standespolitik ist indirekt mit daran schuld, mit solchen extremen Beispielen in den „zm“. Das sollte sich ändern: Kleine Praxen gehören endlich (wieder) in den Fokus. Dr. Paul Schmitt, Frankfurt/Main Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. 08 | LESERFORUM
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