Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm112, Nr. 15-16, 16.8.2022, (1466) KABINETTSENTWURF ZUM GKV-FINANZSTABILISIERUNGSGESETZ Es droht die Budgetierung! Das Kabinett hat den Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) beschlossen. Kritikern zufolge ist der Name alles andere als Programm: Wenn alles so kommt wie geplant, droht den Zahnärzten eine erneute Budgetierung von Leistungen. Mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Patientenversorgung, befürchten die Zahnärzte. Auch Ärzte und Kassen warnen vor den Folgen für die Versorgung. Am 27. Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) befürchtet nun aufgrund der darin vorgesehenen drastischen Vergütungskürzungen und Budgetierungen gravierende Leistungskürzungen mit erheblichen Folgen für die Patientenversorgung. „Die geplanten Maßnahmen im zahnärztlichen Bereich werden fatale Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Versicherten bewirken und werden strikt abgelehnt“, kommentierte der KZBVVorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer den Beschluss der Bundesregierung. Sinngemäß ist im Gesetz folgendes vorgesehen: \ Die Veränderungen der Gesamtvergütungen der zu vergütenden vertragszahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz soll sich in 2023 höchstens um die um 0,75 Prozentpunkte verminderte und in 2024 höchstens um die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnsummen-Veränderungsrate verändern dürfen. Dies soll nicht für die IP- und die Früherkennungsleistungen gelten. \ Vorgesehen ist auch, dass die am 31. Dezember 2022 geltenden Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz sich 2023 höchstens um die um 0,75 Prozentpunkte verminderte und 2024 höchstens um die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnsummen-Veränderungsrate verändern dürfen. Dies soll ebenfalls nicht für die IP- und die Früherkennungsleistungen gelten. Der Kabinettsentwurf wird derzeit eingehend von der KZBV analysiert und geprüft. Bereits zuvor hatte die KZBV äußerst kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes Stellung bezogen. Auch die KZBV-Vertreterversammlung hatte sich im Vorfeld entsprechend positioniert. PAR-VERSORGUNGSSTRECKE WIRD SO AUSGEBREMST Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hatte direkt im Anschluss an die Kabinettssitzung bekräftigt, dass mit dem Gesetz keine Leistungskürzungen verbunden seien. „Hier führt der Minister die GKV-Versicherten hinters Licht“, argumentierte Eßer. „In einer budgetierten Gesamtvergütung, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, würden die erst kürzlich freigegebenen notwendigen Finanzmittel für neue Leistungen und insbesondere die neue Versorgungsstrecke bei der Parodontitistherapie massiv gekappt. De facto werden damit dringend Foto: Gina Sanders – stock.adobe.com 16 | POLITIK

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