zm112, Nr. 17, 1.9.2022, (1598) JE SECHS TAGE DAUERN DIE TESTS PRO STANDORT Pro Stichprobengemeinde (siehe Grafik oben) wird für sechs Tage ein Zentrum eingerichtet, in dem die Untersuchungen und Befragungen erfolgen können. Dazu werden in der Regel zwei Räume von der jeweiligen Kommune, der Kirchengemeinde oder von Hotels angemietet. Wenn man von einer durchschnittlichen Verweildauer der Probanden von rund 45 Minuten im Untersuchungszentrum ausgeht (davon entfallen 20 bis 30 Minuten auf die zahnärztliche Untersuchung), können rund 68 Termine innerhalb von sechs Tagen in einer Stichprobengemeinde durchgeführt werden. Die für die Studie ausgewählten Probanden können sich vorab über den Ablauf eines Termins per Video im Internet informieren. Die Befragung wird nach dem Infektionsschutzgesetz begleitet. Für die DMS 6 wurde ein eigenes Infektionsschutzkonzept entwickelt. Außerdem gilt ein strenges Datenschutzkonzept. Und so läuft eine Befragung im Untersuchungszentrum ab: Nach der Begrüßung erfolgt eine persönliche Befragung zu sozialwissenschaftlichen Aspekten mittels Fragebogen (vorab mitgebrachter Bogen plus computergestützte Befragung mit standardisierter Gesprächsführung). Anschließend putzt der Proband seine Zähne an einem abgetrennten Mundhygieneplatz, was per Video aufgezeichnet und später ausgewertet wird. Dann erfolgt die zahnmedizinische Untersuchung: parodontale Befunderhebung (zum Beispiel Sondierungstiefe und Attachmentlevel), Erhebung von Plaque-Status, Prothetik-Versorgung (zum Beispiel Zahnersatz und Implantatversorgung), Karieserfahrung und -versorgung (zum Beispiel DMFTIndex, Füllungen, Wurzelkaries) und Erhebung von Mundschleimhautbefunden. Zum Schluss erhält der Proband eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro. Die Datenerhebung und das Datenmanagement erfolgen durch das Feldinstitut CernerEnviza, München. Die Auswertung der Zahnputzaufnahmen übernimmt das Institut für Medizinische Psychologie der Justus-LiebigUniversität Gießen. VERÖFFENTLICHT WIRD IN ZWEI WELLEN Die Studienergebnisse sollen in zwei Wellen veröffentlicht werden. 2024 soll es eine erste Berichterstattung vornehmlich zu den querschnittlichen Studienergebnissen geben. Im Jahr 2025 soll dann eine zweite Berichterstattung zu den longitudinalen Studienergebnissen folgen. Die Berichterstattung ist in Form von wissenschaftlichen Fachartikeln geplant, und zwar auf Deutsch und auf Englisch in den Zeitschriften „Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift“ und „Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift International“. Insgesamt werden rund 25 Fachaufsätze angestrebt. Zeitgleich sollen auch zwei Kurzberichte für die Öffentlichkeit verfasst werden. pr Übersicht über die Stichprobengemeinden Quelle: IDZ 36 | POLITIK
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