Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm112, Nr. 17, 1.9.2022, (1644) REFERENTENENTWURF ZUM KRANKENHAUSPFLEGE-ENTLASTUNGSGESETZ BMG will Rechte von Ärzten gegenüber TI-Herstellern stärken Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die digitale Medizinversorgung pushen. So sollen Hersteller die TI-Komponenten interoperabel ausgestalten und alle Anbieter ins System einbinden – ohne dafür Zusatzgebühren zu verlangen. Ziel ist, die digitale medizinische Versorgung weiterzuentwickeln und Prozesse bei der Digitalisierung nachzusteuern. Dabei geht es vor allem darum, die Nutzerfreundlichkeit von digitalen Anwendungen zu stärken und die Verbreitung zentraler Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu erhöhen. Das steht im Referentenentwurf des Krankenhauspflege-Entlastungsgesetzes (KHPflEG), den das BMG vorgestellt hat. Schwerpunkt des Gesetzes ist zwar, die Personalsituation in der Pflege kurzfristig zu verbessern und verbindliche Personalbemessungen im Krankenhaus einzuführen. Gleichzeitig will man aber mit dem Gesetzesvorhaben Erleichterungen bei der Digitalisierung auf den Weg bringen: \ Änderungen bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA): Für die Gesundheits-Apps auf Kassenrezept soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun erst zum 31. Dezember 2022 Datenschutzanforderungen an die DiGA vorlegen. Die Frist ist damit um ein Jahr verlängert worden. Bis Ende 2023 sollen die Hersteller der Apps nachweisen müssen, dass sie die damit verbunden Prüfanforderungen erfüllen. \ Authentifizierung von E-Rezepten: Geplant ist, dass Apotheken künftig die Authentifizierung von E-Rezepten vornehmen können. Das BMG plant, dass Apotheken künftig die Authentifizierung von E-Rezepten vornehmen können. Foto: MQ-Illustrations_adobe.stock.com 82 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=