Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm112, Nr. 18, 16.9.2022, (1710) Immer mehr E-Rezepte machen die Runde. In der Ende August abgeschlossenen vorbereitenden Testphase wurden schon zahlreiche E-Rezepte ausgestellt. Die Anzahl der dispensierten E-Rezepte lag am 31. August bei rund 190.000. Um das E-Rezept flächendeckend in die Versorgung zu bringen, ist nun die stufenweise RolloutPhase gestartet. Startregionen sind Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, ab November sollen sechs weitere Bundesländer hinzukommen, bevor im Jahr 2023 die ausstehenden acht Bundesländer folgen. Für die Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe ist die Pionierarbeit eine besondere Herausforderung. Gemeinsam mit den Arztpraxen sollen sie dafür sorgen, dass mindestens 25 Prozent aller Verordnungen als E-Rezepte ausgestellt werden. Damit das gelingt, bietet die KZV Westfalen-Lippe ihren Mitgliedern einen umfangreichen Service. „Beim E-Rezept müssen Technik und Arbeitsabläufe in der Praxis gut aufeinander abgestimmt werden. Hierbei unterstützen wir die Praxen aktiv“, erklärt Michael Evelt, stellvertretender Vorsitzender der KZV Westfalen-Lippe, die Aufgabe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. „Wir haben eigens eine E-Rezept-Hotline eingerichtet, um unseren Mitgliedern einen besonderen Support bieten zu können.“ Zudem habe man Kontakt mit den Softwareanbieten und dem Apothekerverband aufgenommen. Seitdem stehe man mit allen Beteiligten regelmäßig im Austausch. Ein besonderes Augenmerk richtet die KZV darauf, was den Zahnarztpraxen in der Phase der Umsetzung helfen kann. Hierfür wurde eine Umfrage ins Leben gerufen. „An der ersten Befragung im Juli haben rund 500 Zahnarztpraxen teilgenommen. So konnten wir bereits viele Erkenntnisse gewinnen, was gut, aber auch weniger gut läuft und wo noch Probleme mit dem E-Rezept bestehen“, berichtet TELEMATIKINFRASTRUKTUR Das E-Rezept ist gestartet In Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ist am 1. September der Rollout des E-Rezepts gestartet. Alle Zahnarztpraxen in den beiden Regionen sind nun angehalten, das E-Rezept auszustellen. Unterstützt werden sie dabei von ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen). SO KÖNNEN PRAXEN DAS E-REZEPT NUTZEN Damit in der Praxis ein E-Rezept ausgestellt werden kann, wird ein Update der Praxissoftware benötigt. In diesem Punkt ist der Hersteller der in der Praxis eingesetzten Software der erste Ansprechpartner. Zudem benötigen alle Behandler, die ein E-Rezept ausstellen möchten, ihren persönlichen und einsatzbereiten eZahnarztausweis. Für das bequeme und schnelle Ausstellen von E-Rezepten sollten Zahnarztpraxen den Einsatz der Komfortsignatur prüfen. Damit diese sinnvoll eingesetzt werden kann, sollten mindestens zwei Kartenlesegeräte in der Praxis genutzt werden, damit der elektronische Zahnarztausweis dauerhaft gesteckt bleiben kann und die Komfortsignatur nur einmal täglich freigeschaltet werden muss. Bei Fragen zum E-Rezept oder Problemen bei der Einführung können sich die Zahnarztpraxen an ihre zuständige KZV oder die KZBV (erezept@kzbv.de) wenden. Foto: HNFOTO – adobe.stock.com 20 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=