Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm112, Nr. 18, 16.9.2022, (1722) oder Bestellung von Unterlagen ist nicht notwendig. Das ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Das heißt, das Grundkonzept basiert auf einer hohen Teilnahmequote der Praxen über mehrere Jahre hinweg. In der kommenden Erhebung wird verstärkt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den Jahren 2020 und 2021 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten. Das Online-Verfahren ist nach Angaben der KZBV nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht den Teilnehmenden, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie die Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Wer den ErhebungsGrafik 1: Hier sieht man ein Beispiel für die Fallwerte der Praxen in den einzelnen Leistungsbereichen. Verglichen wird dabei die eigene Praxis mit den BAGs der eigenen KZV sowie mit Praxen aus dicht besiedelten Regionen auf Bundesebene. STATEMENT VON MARTIN HENDGES Fundierte Daten im Interesse der Zahnärzteschaft: „Auch in diesem Jahr bittet die KZBV wieder um aktive Unterstützung bei ihrem Engagement für die Zahnärztinnen und Zahnärzte. Allen Praxen, die sich bereits bisher am ZäPP beteiligt haben, daher nochmals ein herzliches Dankeschön! Es kommt auf eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP an. Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre hinweg ist, desto höher ist auch die Validität und Akzeptanz der Daten. In diesem Jahr wird wieder zusätzlich bei den Zahnarztpraxen die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts durchgeführt. Methodisch ist diese Erhebung, im Gegensatz zum ZäPP, nur auf die Bestimmung von bundesdeutschen Durchschnittswerten, nicht jedoch jährlichen Veränderungsraten auf Bundes- und KZV-Ebene ausgerichtet. Für die Zwecke der KZBV und der KZVen – auf Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Datenbasis das vertragszahnärztliche Geschehen auf Bundes- sowie regionaler Ebene sowie für Vertragsverhandlungen im GKV-Bereich darzustellen – ist die ZäPPErhebung weiterhin unumgänglich. Die vom Statistischen Bundesamt an der Teilnahme verpflichteten Zahnarztpraxen haben aber die Möglichkeit, ebenfalls am ZäPP teilzunehmen und hierbei die bereits benötigten zusammengetragenen Daten ein weiteres Mal zu nutzen. Die Teilnahme am ZäPP bringt mit der Teilnehmer-Incentivierung finanzielle Unterstützung, einen Zugang zum Berichtsportal mit interessanten Vergleichsmöglichkeiten für die teilnehmende Praxis und stärkt den gesamten Berufsstand. Mit dieser wissenschaftlich fundierten Datenbasis können die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen der KZVen und der KZBV mit den gesetzlichen Krankenkassen zielführend vertreten werden. Denn Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden können. Mit Blick auf das Thema Datenschutz versichern wir Ihnen einmal mehr ausdrücklich: Ihre freiwilligen Angaben sind in guten Händen! Die Zusammenarbeit mit dem Zi hat sich bewährt, denn das Institut verfügt über langjährige Erfahrung mit ähnlichen Befragungen im ärztlichen Bereich. Zudem kann durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ein Maximum an Datenschutz und Datensicherheit garantiert werden. Dank Pseudonymisierung und gesicherter Datenverarbeitung nach höchsten Standards ist eine nachträgliche Zuordnung der Angaben zu bestimmten Praxen ausgeschlossen. Ihre Mithilfe bei diesem wichtigen Langzeitprojekt zählt! Es geht um die individuellen Rahmenbedingungen für Ihre Praxis und damit um die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten! Dies besonders auch im Hinblick auf die drohenden Einschnitte durch das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Für Ihr aktives kollegiales Engagement beim ZäPP darf ich mich vorab schon einmal ganz herzlich bedanken!“ Foto: KZBV/Knoff Martin Hendges Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV Fallwerte im Vergleich 32 | POLITIK

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