Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm112, Nr. 18, 16.9.2022, (1724) bogen weiterhin in Papierform ausfüllen möchte, kann ihn bei der Treuhandstelle anfordern. FREIWILLIGE TEILNAHME UND VIELE NÜTZLICHE TOOLS Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Übrigens: Wer bereits im Jahr 2021 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung, informiert die KZBV. Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Erhebung zudem einen Online-Zugang zu ihrem individuellen Berichtsportal. Hier sind die eigenen Praxisdaten aufbereitet und zusammengefasst und können direkt mit Durchschnittswerten anderer Praxen verglichen werden (siehe Beispielgrafiken). Das dynamisch nutzbare Tool gibt einen Überblick über die eigene betriebswirtschaftliche Situation und dient den Teilnehmenden zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument. Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmende der Erhebungswellen 2018 bis 2021 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, profitieren von der erneuten Bereitstellung des Berichts, in dem aktualisierte Vergleichsdaten sowie erweiterte Vergleichsgruppen und Kennzahlen für die eigene Praxis zur Verfügung gestellt werden. Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung erneut vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Das Zi führt neben dem ZäPP auch Befragungen für die Ärzte, MVZ und Apotheken durch – also für den gesamten ambulanten Bereich. pr Weitere aktuelle Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer KZV, vom Zi, von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp) sowie im Rahmen der Berichterstattung in den zm (www.zm-online.de). Bei Rückfragen steht Ihnen während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 0800 4005–2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. Oder Sie schicken eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@zi-ths.de. Das ZäPP im Web ist für Sie, Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater unter www.zäpp.de erreichbar. WARUM DER EINSATZ VON ZÄPP WEITER WICHTIG IST: ! Die Verteilungsspielräume werden enger, wie aktuell im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes offenkundig wird. Intensive Diskussionen mit Verhandlungspartnern und gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern stehen an. ! Die Kostenentwicklungen aufgrund der stark steigenden Energiekosten und der allgemeinen Inflation sind Faktoren, die die Zahnärzteschaft lange begleiten werden. ! Wirtschaftliche Entwicklungen müssen belegt werden, entsprechend ist eine stabile Datenbasis über die Jahre notwendig. Hierfür ist eine hohe Teilnehmerzahl wichtig. ! Auch die weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie für Zahnarztpraxen müssen weiterhin realistisch abgebildet werden. ! Die Nutzung von vielfältigen Modell- und Szenarioanalysen mit dem ZäPP ist notwendig, um weiterhin datenbasierte Argumente bei der Vertretung der zahnärztlichen Interessen zu haben. Die Analysemöglichkeiten und damit die Aussagekraft der Ergebnisse steigen über die Jahre mit längerer Panellaufzeit. Grafik 2: Hier wird die Personalstruktur der Praxen gezeigt (anteilig). Verglichen wird die eigene Praxis mit allen Praxen der eigenen KZV sowie allen Einzelpraxen mit angestellten Zahnärzten auf Bundesebene. Quelle: KZBV Personalstruktur im Vergleich 34 | POLITIK

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