zm112, Nr. 18, 16.9.2022, (1696) Foto: Knoff/KZBV Die Vertragszahnärzteschaft beteiligt sich konstruktiv an der Gesetzgebung Der Herbst steht vor der Tür und damit auch das sogenannte GKVFinanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG). Seit einigen Wochen rollt nun schon die Protestwelle seitens der Zahnärzteschaft, der Ärzteschaft, der Apotheker und sogar der Krankenkassen gegen den Gesetzentwurf durchs Land. Die KZBV wird zusammen mit den KVZen nicht müde, auf die fatalen Folgen des Gesetzes aufmerksam zu machen – sollte es denn so kommen wie derzeit geplant. Um eins deutlich zu machen: Es geht nicht um eine Blockadehaltung gegen eine grundlegende Reform der GKV-Finanzierung, diese ist mehr als überfällig. Dieses Gesetz ist jedoch leider völlig ungeeignet, die GKV-Finanzen zukunftsfest zu machen. Wir Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte werden uns gerne konstruktiv an den Diskussionen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beteiligen und unser Know-how und unsere Expertise einbringen. Aktuell geht es darum, dieses nur kurzfristig wirkende Gesetz zu verbessern und gravierende Schäden für die Patientenversorgung abzuwenden. Das vorgeschlagene Mittel der Budgetierung und Deckelung halten wir für grundsätzlich nicht zielführend. Denn das Ziel von Kosteneinsparungen ohne Leistungskürzungen wird damit verfehlt. Die Zahnärzteschaft hat in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass es auch ohne Deckelung nicht zu einer Explosion der Behandlungskosten kommt. Ganz im Gegenteil, der Anteil der zahnärztlichen Leistungen an den Gesamtkosten im GKV-System ist kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig ist die Zahnärzteschaft Vorreiter bei Prävention und Prophylaxe im deutschen Gesundheitssystem. Auch diese Erfahrung bringen wir gerne in das Gesetzgebungsverfahren ein. Zwar hat auch der Gesetzgeber die Bedeutung von Prävention bereits erkannt, aber nicht ausreichend umgesetzt. Eine besondere Bedeutung kommt der im Juli 2021 etablierten PAR-Versorgungsstrecke zu. Sie ist für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung ein Quantensprung. Unbehandelt ist Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Daneben sind die Wechselwirkungen der Parodontitis mit Herz-KreislaufErkrankungen, Diabetes, demenziellen Erkrankungen, Frühgeburten sowie schweren COVID-Verläufen längst bekannt. Mit der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden modernen Parodontaltherapie kann es uns gelingen, die Mundgesundheit der Bevölkerung auf ein ganz neues Niveau zu bringen. Das GKV-FinStG in seiner jetzigen Form droht aber, diesen in mühevoller Kleinarbeit auf den Weg gebrachten Ansatz im Keim zu ersticken. Deshalb ist es unser Ziel, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, insbesondere für diesen Bereich Anpassungen am geplanten Gesetz vorzunehmen. Um es klar zu sagen: Die Parodontitisbehandlung muss extrabudgetäre Leistung werden. Damit werden auch spätere Belastungen für das Gesundheitssystem insgesamt reduziert. Aber das geplante GKV-FinStG hat noch weitere Auswirkungen. Beim Protesttag am 7. September sind auch die Zahnmedizinischen Fachangestellten auf die Straße gegangen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Man muss es in aller Deutlichkeit sagen: Die ZFA sind essenziell für den Praxisbetrieb und die Gewährleistung der zahnmedizinischen Versorgung. Während der Corona-Krise hat die zahnmedizinische Versorgung nie gewackelt – vor allem auch dank der pflichtbewussten ZFA. Sie haben trotz anfänglich mangelnder Schutzausrüstung täglich in der Praxis ihre Frau und ihren Mann gestanden und später auch Infizierte in Schwerpunktpraxen behandelt. Was ist der Dank dafür? Hunderttausende ZFA und MFA aus der ambulanten Versorgung wurden beim staatlichen Pflegebonus völlig vergessen und hinter den Pflegeberufen ins zweite Glied gerückt. Nun kommt der nächste Dämpfer mit dem GKV-FinStG. Dies wird Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten und damit auf die Mundgesundheit haben. Die Politik muss sich die Frage gefallen lassen, wie wir dem Fachkräftemangel begegnen und den Beruf der ZFA aufwerten sollen, wenn der Gesetzgeber für die Zahnärzteschaft das nachweislich gescheiterte Instrument der Budgetierung auspackt? Auch aus diesem Grund haben wir uns zusammen mit den KZVen mit unseren Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes an die Länder und die Landesgesundheitsministerinnen und -minister als Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundesrats gewandt, um es im parlamentarischen Verfahren doch noch zum Besseren zu verändern. Daneben sind wir nun im Austausch mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, damit im parlamentarischen Verfahren die dramatischen Auswirkungen auf die Parodontitisbehandlung, die der Regierungsentwurf offenkundig nicht im Blick hatte, durch entsprechende Änderungen vermieden werden. Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung 06 | LEITARTIKEL
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