Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm112, Nr. 18, 16.9.2022, (1698) GKV-FINANZSTABILISIERUNGSGESETZ NUR WER VIEL LEISTET, WIRD AUCH VIEL GEFORDERT Zum Beitrag „Kabinettsentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Es droht die Budgetierung!“, zm 15-16/2022, S. 16–18. Die Kritik am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und der Zorn über des Ministers Art und Weise sind allerorten unüberhörbar – nur im Bundesgesundheitsministerium ist der Minister taub: Die KZBV und der GKV-Spitzenverband monieren die negativen Auswirkungen des Gesetzes auf die vertragszahnärztliche Patientenversorgung, der Minister beschwichtigt, es werde zu keinen Leistungskürzungen kommen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht gar von einem „Schlag ins Gesicht der Patientinnen und Patienten“, wobei hier genau genommen ein Schlag ins Gesicht der Vertrags(zahn-)ärzte vorliegt. Denn natürlich wird es zu keinen Leistungskürzungen für die GKV-Versicherten kommen (man stelle sich nur die Schlagzeile in der Bild-Zeitung vor), denn die BEMA-Positionen stehen ja nun mal schon im Sozialgesetzbuch und jeder GKV-Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. „Nur“ die Honorierung der Vertragszahnärzteschaft für die erbrachten Leistungen wird nachträglich geringer. Der Minister geht stillschweigend davon aus, dass die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die gleichen Leistungen für weniger Geld erbringen werden. Inwieweit sich der gesamtgesellschaftliche Auftrag der Zahnärzteschaft zur Patientenversorgung aufrechterhalten lässt, wird aber auch darüber entschieden, inwiefern unsere Führungsriege ihrem politischen Auftrag zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Honorierung nachkommt. Die Nonchalance, mit der der Minister die vertragszahnärztlichen Honorare budgetiert – und somit kürzt, ist mittlerweile bezeichnend für unsere politische Führung. Sie reiht sich ein in die eklatante jahrzehntelange Ignoranz der notwendigen GOZ-Punktwert-Anpassung. Zwar lässt sich die Forderung der Zahnärzteschaft nach höheren Honoraren bekanntermaßen gesamtgesellschaftlich schwierig unterbringen (man stelle sich nur die Schlagzeile in der Bild-Zeitung vor), doch das politische Interesse am Wert der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland zeigt sich eben vor allem am Willen der Honorierung selbiger. Vielleicht wünscht sich der Minister ja eine zahnmedizinische Versorgung nach britischem Vorbild? Die Zahnärzteschaft ist gefordert, ohne falsche Scham für ihre angemessene Honorierung einzutreten! Leider ist diesbezüglich der Lobbyismus unserer Standesvertretungen nicht so erfolgreich, wie es zum Beispiel jahrzehntelang die Lobby der deutschen Bauernschaft war. Aber eigentlich möchte ich versuchen, uns Zahnärzten etwas Trost zuzusprechen. Wenn die erneute Budgetierung kommt, zeigt dies erneut, welchen Stellenwert wir Zahnärzte im System haben. Das meine ich hier tatsächlich positiv! Denn nur wer viel leistet, der wird auch viel gefordert! Oder andersherum formuliert: Man kann bei keinem etwas einfordern, der nur unterdurchschnittlich performt (weshalb auch noch nie ein Politiker auf seine Diätenerhöhung verzichtete). Die Zahnärzteschaft wird es schaffen, die GKV-Mindereinnahmen durch GOZ-Mehreinnahmen auszugleichen. Das sind wir unserem Personal und uns selbst schuldig. Oder anders: Was kümmert`s die Eiche, wenn sich die Sau an ihr reibt? Dr. Dr. Friedrich Müller, M.Sc. M.Sc., Wiesbaden Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Zudem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief per Mail an: leserbriefe@zm-online.de oder per Post an: Redaktion Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Leserforum Foto: stock.adobel.com 08 | LESERFORUM

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