zm112, Nr. 18, 16.9.2022, (1779) Funktion* Vors. des Vorstandes * Vorstand/Vorständin, Vorstandsvorsitzende/r, Mitglied des Vorstandes ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip) *** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1%-Methode zugestimmt worden ist, auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Grundvergütung gezahlter Jahresbetrag 275.639,00€ variable Bestandteile ** gezahlter Jahresbetrag keine Versorgungsregelungen Zusatzversorgung/ Betriebsrenten jährlich aufzuwendender Betrag keine Zuschuss zur privaten Versorgung jährlich aufzuwendender Betrag 50% des Höchstbeitrages der gesetzlichen KV und PV nach Maßgabe des § 257 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB V Versorgungsanstalt der LZK RLP max. 50% entsprechend § 172 a SGB VI 4.035,00€ 363,00€ 7.923,60€ Sonstige Vergütungsbestandteile Dienstwagen auch zur privaten Nutzung jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl. 1%-Regelung *** 5.062,42 Euro weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) jährlich aufzuwendender Betrag Gruppenunfallvers. 285,96€ Weitere Regelungen Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Höhe/ Laufzeit keine Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen Höhe/Laufzeit einer Abfindung / eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung / Weiterbeschäftigung 1. Im Falle einer Amtsenthebung (§§ 35a Abs. 7, 59 Abs. 3 SGB IV) endet das Dienstverhältnis mit Zustellung des Beschlusses 2. Im Falle einer Amtsentbindung (§§ 35a Abs. 7, 59 Abs. 2 SGB IV) einvernehmliche angemessene Lösung Gesamtvergütung (Summe aller Vergütungsbestandteile) 289.491,30€ Berichtigung Vorstandsvorsitzendenvergütung KZV Rheinland-Pfalz Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Veröffentlichungsmuster zu § 79 Absatz 4 SGB V, Stand: 24.11.2021 Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütungen (hier: Vorstandsvorsitzendenvergütung) einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gemäß § 79 Absatz 4 SGB V (Jahresbeträge) BEKANNTMACHUNGEN | 89
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