zm112, Nr. 19, 1.10.2022, (1824) FINANZEN Erbschaft steuern statt Erbschaftssteuer Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Um ein böses Erwachen zu vermeiden, sind Gestaltungen bereits vor Eintritt des ersten Erbfalls unbedingt ratsam. Mit diesen Ansätzen lassen sich nämlich Erbschaftssteuerersparnisse in Höhe von mehreren 100.000 Euro erzielen – im Vergleich zum ungeregelten Nachlass. Das Erbschaftssteueraufkommen in Deutschland beträgt pro Jahr zwar nur circa acht Milliarden Euro und damit nur ein Prozent des gesamten Steueraufkommens. Diese Steuer kann aber für den Einzelnen ärgerlich ausfallen, hat doch der Erblasser zur Erlangung seines Vermögens schon bis zu 42 Prozent Einkommenssteuer, 19 Prozent Umsatzsteuer und für die Immobilien bereits 3,5 bis 6 Prozent Grunderwerbssteuer bezahlt. Nun sollen die Erben auch noch 7 bis 50 Prozent Erbschaftssteuer bezahlen? Die gute Nachricht: Bei einer rechtzeitigen und professionellen Gestaltung kann die Erbschaftssteuer häufig komplett vermieden oder zumindest stark reduziert werden. Dabei kommt es auf die Höhe des Vermögens, auf die Anzahl der Erben und auf deren Verwandtschaftsgrad zum Erblasser an. Wenn keine erbrechtlichen Regelungen getroffen wurden, wie ein Testament oder ein Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese kann so ausfallen, wie sie eigentlich nicht gewünscht ist. Als steuerlich ungünstig erachten wir das sogenannte „Berliner Testament“. Damit wird im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehe- oder Lebenspartnern bezeichnet, in dem diese sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Das ist zwar sinnvoll, solange die Kinder und das Vermögen klein sind, später aber nicht mehr. Ist erst ein Elternteil verstorben, gibt es zwar immer noch Gestaltungsmöglichkeiten, um das Schlimmste zu verhindern, Wer das Erbe an die (über)nächste Generation möglichst steuer- und konfliktfrei übergeben will, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen. Foto: fizkes – stock.adobe.com BERNHARD FUCHS Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater / Zahnärzteberatung b.fuchs@fuchsundstolz.de Foto: privat 26 | PRAXIS
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