Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

ist. Es handelt sich sonst um Stromdiebstahl, freilich oft unter der Bagatellgrenze. Doch auch Bagatelldelikte können einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Großartige Konsequenzen sind jedoch reell nicht zu erwarten. Ein bekanntes Gerichtsurteil, in dem es um einen Arbeitgeber ging, der versucht hat, nach langjähriger Beschäftigung aufgrund einer unautorisierten Stromentnahme im Wert von 1,8 Cent jemanden zu kündigen, führte in allen Instanzen zu keinem Erfolg. In einem anderen vergleichbaren Fall, zog der Arbeitgeber seine fristlose Kündigung später zurück. WELCHE ARBEITSRECHTLICHEN KONSEQUENZEN DROHEN Folgende Konsequenzen sind bei Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten wegen unerlaubter privater Nutzung von Smartphone oder Internet möglich: Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung Bei übermäßiger Privatnutzung und entsprechenden Arbeitszeiteinbußen in folgendem Umfang ist eine fristlose Kündigung möglich: \ circa 10 Prozent täglich über einen längeren Zeitraum (BAG, Urteil vom 27.04.2006 – 2 AZR 386/05) \ circa 90 bis 130 Minuten an mehreren Tagen (BAG, Urteil vom 07.07.2005 – 2 AZR 581/04) \ circa 110–180 private E-Mails während der Arbeitszeit an mehreren Tagen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 – 12 Sa 875/09) Wer in seiner Dienstzeit Aufsichtspflichten nachzukommen verpflichtet ist, darf nicht durch privates Internetsurfen abgelenkt sein (fristlose Kündigung zulässig bei privatem Internetsurfen während des Einsatzes eines Überwachers von Anlagen einer Chemiefabrik, BAG, NZA 2006, 98). Wer an dienstlichen Geräten aus privatem Anlass fremde Daten aus dem Internet lädt, begeht möglicherweise schwerwiegende, auch strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen, die grundsätzlich auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen können (illegaler MusikDownload von Filesharing-Diensten („BitTorrent“)) (LAG Hamm vom 06.12.2013 – 13 Sa 596/13). Fristlose Kündigung mit vorheriger Abmahnung Die Nutzung des Handys zum Zweck von Privattelefonaten während eines Arbeitsvorgangs kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, je nach Schwere der Pflichtverletzung ist jedoch eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung erforderlich (BAG, Urteil vom 25.10.2012 – 2 AZR 495/11). Vor allem, wenn sich diese Privatnutzung auf nur wenige Minuten am Tag begrenzt (BAG, Urteil vom 31.05.2077 – 2 AZR 200/06). Keine weitreichenden Konsequenzen beziehungsweise Ermahnung Lediglich eine Ermahnung oder in gravierenderen Fällen eine Abmahnung soll verhältnismäßig sein, wenn jemand unerlaubt Strom am Arbeitsplatz entnimmt (LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010 – 16 Sa 260/10). Die einmalige Weitergabe einer dienstlich erhaltenen E-Mail ans eigene private E-Mail-Fach eines Arbeitnehmers stellt für sich gesehen noch keinen Grund für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung dar (LAG Hamm, Urteil vom 16.1.2012 – 7 Sa 1201/11). \ Duke É, Montag C: Smartphone addiction, daily interruptions and self-reported productivity; Addictive Behaviors Reports, 19 July 2017, https://doi.org/10.1016/j.abrep.2017.07.002 14 Tage kostenloser Praxis-Test! Wireless (optional) Praxissoftware -kompatibel Dreifach unterstützte Karies - Diagnostik Full HD-Auflösung Die Multifunktions-Dental -Kamera von Good Doctors. OhneWechseln des Kopfes Maus -Funktion Überzeugen Sie sich von unserer neuesten Innovation ! Good Doctors Germany GmbH Gerhard-Domagk-Straße 2 | 53121 Bonn, Germany www.gooddrs.de info@gooddrs.de Tel.: +49 (0)228 -53 44 14 65 Fax: +49 (0)228 -53 44 14 66 PRAXIS | 59

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