zm112, Nr. 20, 16.10.2022, (1920) GEMATIK BEANTWORTET FRAGEN Das sollten Sie wissen zum Konnektortausch Seit September 2022 laufen die ersten Zertifikate von TI-Konnektoren ab. Vom Tausch betroffen sind alle ZahnärztInnen und ÄrztInnen, deren Konnektor im Herbst 2017 hergestellt wurde. Was jetzt zu tun ist? Die gematik beantwortet die wichtigsten Fragen. Für Konnektoren, die aktuell und bis August 2023 ablaufen, bleibt es dabei: Sie müssen ausgetauscht werden. Das haben die Gesellschafter der gematik ihrer Versammlung am 29. August 2022 bestätigt. Dem vorangegangen war im Sommer eine Diskussion um die Notwendigkeit der Maßnahme, nachdem externe IT-Experten ihre Alternativlosigkeit in Zweifel gezogen hatten. Seit Juni 2022 werden die betroffenen Praxen nun vom Hersteller kontaktiert und mit zeitlichem Vorlauf über den notwendigen Konnektortausch informiert. Für das Jahr 2022 gilt dies in erster Linie für TI-Konnektoren des Herstellers CGM, teilt die gematik mit. Für alle Praxen wurden jetzt zusätzlich FAQ veröffentlicht, die die wichtigsten Fragen beantworten sollen (https://bit.ly/konnek tortausch, siehe auch QR-Code). Die FAQ sollen regelmäßig aktualisiert werden, der letzte Stand ist vom 15. September und lautet wie folgt: Kann ich auch einen Konnektor von einem anderen Hersteller nehmen? Ja. Beim Konnektortausch können die ZahnärztInnen sich entscheiden, den Anbieter zu wechseln. Neben den drei Herstellern CGM, secunet und RISE gibt es die Möglichkeit, einen Konnektor-Hosting-Service zu nutzen. Was bedeutet „Konnektor-Hosting“? Dabei wird der Konnektor, den die Praxis nutzt, durch einen Dienstleister in dessen Rechenzentrum betrieben und nicht (mehr) lokal vor Ort in den Praxisräumlichkeiten. Der Dienstleister bietet dabei also den Raum und die Administration für den Konnektor an. Um den Konnektor und somit den TI-Zugang zu nutzen, muss das Netz des Zahnarztes oder der Zahnärztin über ein VPN (Virtual Private Network) ins Rechenzentrum des Dienstleisters verlängert werden. Auch die Verantwortung des Betriebs des Konnektors, wie beispielsweise Erfüllung der Vorgaben aus dem Konnektor-Handbuch, verbleibt bei der Nutzerin beziehungsweise dem Nutzer. Daher erfordert diese Dienstleistung entsprechende vertragliche Regelungen zwischen NutzerIn und DienstleisterIn, etwa einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Was bedeutet „zugelassene Rechenzentrumslösung“? Bei einem zugelassenen Rechenzentrum hat die gematik die technische Umsetzung und den Betrieb geprüft. Dadurch liegt die Verantwortung für die Verarbeitung im Rechenzentrum bei dem Anbieter, und eine Auftragsdatenverarbeitung ist nicht mehr nötig. Seitens der gematik gibt es für die aktuellen Hosting-Lösungen keine Vorgaben und Zulassungsverfahren. Die Rechenzentrumslösungen sind derzeit noch in Entwicklung. mg Hier geht‘s zu den FAQ der gematik. DIE KOSTENERSTATTUNG IST BESCHLOSSEN Die pauschalen Erstattungsbeträge für den Konnektortausch sind vereinbart und wurden im Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) auf der Website der KZBV (https://bit.ly/kzbv_pau schale unter „Anlage 11a: Pauschalen-Vereinbarung“ oder QR-Code) veröffentlicht. Der Anspruch auf die Pauschale von einmalig 2.300 Euro je Konnektorstandort und einmalig 100 Euro je stationärem eHealth-Kartenterminal besteht, sofern die Sicherheitszertifikate des auszutauschenden Konnektors sowie der auszutauschenden Smartcard („gSMC-KT“) jeweils noch maximal sechs Monate gültig sind und die Sicherheitszertifikate in den neu eingesetzten Komponenten eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren ab Installation aufweisen. Die Erstattungen gelten rückwirkend ab dem 1. Februar 2022. Foto: Gorodenkoff – stock.adobe.com 10 | POLITIK
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