Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm112, Nr. 20, 16.10.2022, (1978) GEBÜHRENRECHT Analoge Leistungen in der Endodontologie Bisher wurde die analoge Berechnung der Anwendung eines OP-Mikroskops von den Krankenversicherern grundsätzlich infrage gestellt, das bisher höchstinstanzliche Urteil war dementsprechend. Mit dem Beschluss Nr. 50 des GOZBeratungsforums haben die private Krankenversicherung und die Beihilfeträger – wenn auch in begrenztem Umfang – die Berechnung nun allerdings als selbstständige analog berechnungsfähige Leistung anerkannt. Das Gebührenverzeichnis der GOZ bildet das aktuelle Leistungsspektrum der Endodontologie nur unvollständig ab. Für einige der nicht beschriebenen, nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen existieren Beschlüsse des Beratungsforums von Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfeträgern. Zu nennen ist die Entfernung nekrotischen Pulpengewebes, der Verschluss atypisch erweiterter apikaler Foramina, der Verschluss von Perforationen des Wurzelkanalsystems oder die Entfernung frakturierter Instrumente. Neu ist der Beschluss zur Anwendung des OP-Mikroskops für die Intrakanaläre Diagnostik IKD (zm 19/2022, S. 24). Die Bundeszahnärztekammer legt sich bei der Empfehlung von zur analogen Berechnung heranzuziehenden Leistungen bei nahezu allen Beschlüssen aus grundsätzlichen Erwägungen bisher nicht fest. Die Empfehlungen der PKV und der Beihilfeträger sind aus zahnärztlicher Sicht naturgemäß unbefriedigend. Allerdings besteht der wesentliche Gewinn für die Praxen darin, dass die Analogiefähigkeit dieser Leistungen in den Beschlüssen vom Grundsatz her einvernehmlich bestätigt wird. Daran ändert auch die Höhe der Berechnung einer nicht den Vorstellungen von PKV und Beihilfe folgenden, zur analogen Bewertung vom Zahnarzt herangezogenen Leistung nichts. In diesem Zusammenhang ist auf den Beschluss Nr. 5 des Beratungsforums über die Trennung von Liquidation und Erstattung zu verweisen. Gerade der Beschluss zur intrakoronalen und intrakanalären Diagnostik (IKD) ist mehrere Jahre wiederholt Thema in Verhandlungen gewesen. Bisher hatte die private Krankenversicherung für die analoge Berechnung der Anwendung eines OP-Mikroskops generell keinen Raum gesehen (PKVpublik Nr. 5/2012; Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen der PKV, Stand 8.12.2021). Die bisher höchstinstanzliche und aktuellste gerichtliche Entscheidung (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Az.: 2 S 1307/21 vom 7.9.2021) in dieser Frage ist aus zahnärztlicher Sicht negativ: „Auch ist nicht ersichtlich, dass es Foto: Kadmy – stock.adobe.com 68 | POLITIK

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