Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

WAS IM GESETZ STEHT \ GKV-Finanzreserven: Vorhandene Reserven werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert wird, übersteigende Mittel können an die Krankenkassen gehen, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen. \ Bundeszuschuss: Der Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Milliarden Euro für 2023 um 2 Milliarden Euro erhöht. \ Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV 2023 ein Darlehen von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. \ Herstellerabschlag: Für 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte höherer Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen. \ Reform AMNOG: Änderungen der Preisbildung von neuen Arzneimitteln, die keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen haben, sowie ergänzende Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs bei patentgeschützten Arzneimitteln. \ Apothekenabschlag: Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet) erhöht. \ Preismoratorium: Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert, ergänzt um eine Ausstiegsregelung für bekannte Arzneien mit neuem Anwendungsgebiet. \ Pflegebudget: Ab 2025 werden nur noch die Kosten für qualifizierte Pflegekräfte berücksichtigt, die in der direkten Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen arbeiten. \ Neupatientenregel: Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft. Dafür werden Vergütungsanreize für schnellere ärztliche Behandlungstermine eingeführt. \ Zahnarzthonorare: Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Gleichzeitig: Ausnahmen für Leistungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung oder von Kooperationsverträgen zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten sowie bei Parodontitisbehandlung bei Versicherten mit Behinderung oder Pflegebedarf. \ Zusatzbeitrag: Der Zusatzbeitrag wird steigen. Auf Basis der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der GKV festlegen. „Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.“ dann zu evaluieren – das wäre verantwortungsvoll”, kritisiert Eßer. „Mit diesem Gesetz verschließt die Ampel wissentlich die Augen vor den gesundheitlichen Folgen für unsere Patienten und wirft gleichzeitig die von ihr gepredigten Prinzipien von Nachhaltigkeit und Prävention in der Gesundheitsversorgung vollständig über Bord. Das ist schlichtweg absurd und verantwortungslos.” mg/ck zm112, Nr. 21, 1.11.2022, (2035) Ajona wirkt – das fühlt und schmeckt man. Klinische Studien belegen: Ajona reduziert Plaque um 80 Prozent* und dies besonders sanft mit einem RDA-Wert von 30. Für gesunde, saubere Zähne, kräftiges Zahnfleisch, reinen Atem und eine lang anhaltende, sehr angenehme Frische im Mund. ! antibakteriell und anti-Plaque ! natürliche Inhaltsstoffe ! entzündungshemmend ! remineralisierend ! nachhaltiges Zahncremekonzentrat Ajona wird 70 – feiern Sie mit www.ajona.de/gewinnspiel OHNE TITANDIOXID kostenlose Proben: bestellung@ajona.de * Klinische Anwendungsstudie unter dermatologischer und dentalmedizinischer Kontrolle, durchgeführt von dermatest 11/21 POLITIK | 13

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