Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm112, Nr. 21, 1.11.2022, (2048) Rechtsverbindlich wurde die GOZ am 1. Januar 1988. Es gibt inzwischen also schon eine Generation von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht einmal geboren war. Und selbst älteren Kolleginnen und Kollegen wird es schwerfallen, sich an diese Zeit zu erinnern: 1988 wurde George H. W. Bush zum 41. Präsidenten der USA gewählt. Die Europäische Gemeinschaft (EG) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) nahmen diplomatische Beziehungen auf. Und das „Gladbecker Geiseldrama“ hielt Deutschland in Atem. Alles Geschichte. Nicht aber die GOZ. Die Gebührenordnung für Zahnärzte und ihr Punktwert von 11 Pfennigen beziehungsweise 5,62421 Cent scheint für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt. DIE GOZ IST SCHLICHT NICHT MEHR ZEITGEMÄß Dabei hat sich die Zahnmedizin in dieser Zeit kontinuierlich weiterentwickelt. Eine Vielzahl von Leistungen hat mit den damals bekannten und seinerzeit in der GOZ beschriebenen nichts mehr zu tun. Aktuelles Beispiel hierfür ist die neue Parodontitis-Behandlungsstrecke. Die PA in der GOZ hat mit dem modernen Leistungsgeschehen inhaltlich wie betriebswirtschaftlich nur noch die Überschrift gemein. Und es gibt inzwischen eine Vielzahl von Leistungen, die 1988 schlicht unbekannt waren oder allenfalls in den zahnmedizinischen Kinderschuhen steckten. Dass der Katalog der analog zu berechnenden Leistungen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) inzwischen 173 nicht in der GOZ beschriebene Leistungen erfasst, ist beredtes Beispiel für diese Entwicklung. Selbst ohne die aktuell galoppierende Inflation sind die Verbraucherpreise in Deutschland seit 1988 um gut 70 Prozent gestiegen. Der Punktwert des § 5 Abs. 1 GOZ von 5,62421 Cent hätte daher 2021 nach dem in der amtlichen Begründung zur GOZ zum Ausdruck gebrachten Willen des Verordnungsgebers bereits 9,561 Cent betragen müssen. Um es noch Foto: justesfir_adobe.stock.com GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE Die GOZ feiert ihren 35. Geburtstag Die geltende Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stammt vom 22. Oktober 1987. Sie gilt jetzt also – im Wesentlichen unverändert – seit dreieinhalb Jahrzehnten. Dieser Geburtstag ist sicher kein Grund zum Feiern, aber ein guter Anlass zum Zurückblicken, Nachdenken und Handeln. 26 | POLITIK

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