Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

die Ermittlung der richtigen, angemessenen Gebühr zu verzichten. Die GOZ bestimmt, dass sich die Höhe der einzelnen Gebühren zunächst nach dem einfachen bis 3,5-Fachen des Gebührensatzes richtet. Der Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl einer Leistung mit dem aktuellen Punktwert von 5,62421 Cent multipliziert wird. Bei dem sich hier ergebenden Bruchteil eines Cents von 0,5 und mehr darf aufgerundet werden. Dieser Einfachsatz lässt sich per Steigerungsfaktor erhöhen. WIE MAN DIE ABSTRAKTEN KRITERIEN MIT LEBEN FÜLLT § 5 Absatz 2 legt fest, wie die individuell „richtige“ Höhe der Gebühr in dem Gebührenrahmen zu finden ist. Die Norm gibt dem Zahnarzt hierfür folgende Bemessungskriterien an die Hand: \ Schwierigkeit der einzelnen Leistung, \ Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie \ Umstände bei der Ausführung Die Stellungnahme legt im Detail und unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung dar, wie Sie diese abstrakten Kriterien mit Leben füllen. Das Kriterium der Schwierigkeit – auch Schwierigkeit des Krankheitsfalls (vgl. Abs. Satz 2) – bietet eine Möglichkeit, körperliche und geistige Belastungsaspekte bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen. Da die Berücksichtigung subjektiver Schwierigkeiten nicht unumstritten ist, empfiehlt es sich gleichwohl, die ursächlichen objektiven, zur subjektiARTIKELSERIE ZUR GOZ Bei der GOZ geht es seit Jahren nicht voran, umso mehr gilt es, die verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Um Sie dabei zu unterstützen hat die BZÄK neben dem GOZ-Kommentar eine ganze Reihe von Positionspapieren veröffentlicht, die in den zm in loser Reihenfolge vorgestellt werden. POLITIK | 29

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