Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm112, Nr. 21, 1.11.2022, (2052) ven Schwierigkeit führenden Umstände in der Rechnung aufzuzeigen. Das Kriterium „Umstände bei der Ausführung“ bildet einen Auffangtatbestand für einen besonderen Aufwand, der sich nicht in der Schwierigkeit oder dem Zeitaufwand niederschlägt. Hierzu zählen insbesondere Verständigungsschwierigkeiten oder Behandlungen außerhalb der Praxis zum Beispiel im Zusammenhang mit Unfällen, aber durchaus auch andere Behandlungsumstände, die in der Person des Patienten beziehungsweise seinem aktuellen Zustand begründet sind. DIE BEMESSUNGSKRITERIEN SIND GLEICHWERTIG Die in § 5 Abs. 2 aufgeführten Bemessungskriterien „Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände bei der Ausführung“ stehen gleichberechtigt nebeneinander. Dabei ist – etwa wenn mehrere Gesichtspunkte in die Bemessung einfließen – keine schematische Aufteilung der Kriterien erforderlich. Vielmehr hat die Zahnärztin oder der Zahnarzt in jedem Fall eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Faktoren vorzunehmen und auf diese Weise in Ausübung des Ermessens die jeweilige Gebühr zu bestimmen. Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der genannten Kriterien nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Regelung gesteht dem Zahnarzt bei der Anwendung der Bemessungskriterien des Abs. 2 Satz 1 einen Entscheidungsspielraum zu, verpflichtet ihn aber gleichzeitig, diesen nicht willkürlich, sondern nach den Grundsätzen der Billigkeit auszuüben. Was billigem Ermessen entspricht, ist unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und des in vergleichbaren Fällen Üblichen festzustellen. \ René Krouský Stellvertretender Hauptgeschäftsführer / Justiziar der Bundeszahnärztekammer Stellungnahme zu § 5 GOZ: Foto: fotomek – stock.adobe.com. Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren nach billigem Ermessen zu bestimmen. Diese Regelung gesteht dem Zahnarzt bei der Anwendung der Bemessungskriterien einen Entscheidungsspielraum zu. UMFRAGE ZU ARBEITSBEDINGUNGEN ÜBER EIN DRITTEL DER ZAHNÄRZTE IST UNZUFRIEDEN Über ein Drittel der Hausärzte, Zahnärzte und Fachärzte finden ihre derzeitigen Arbeitsbedingungen „schlecht“ oder „sehr schlecht“. Bei den Apothekern ist es sogar mehr als jeder zweite. Zu dem Ergebnis kommt eine Umfrage der Stiftung Gesundheit. Befragt wurden vom 1. bis 8. September 1.461 Leistungserbringer. NEWS Bei den ambulant tätigen Ärzten beurteilt etwa ein Drittel die Bedingungen grundsätzlich positiv, knapp 30 Prozent negativ. Die Anteile der Extremwerte „sehr gut“ und „sehr schlecht“ liegen bei je bei 5 Prozent. Für das ausgewogene Gesamtbild sind allerdings die Psychologischen Psychotherapeuten verantwortlich, bei denen mehr als 60 Prozent ihre Jobbedingungen „gut“ oder „sehr gut“ finden. Bei den Fachärzten und Zahnärzten sind es nur 27,8 beziehungsweise 25,3 Prozent, bei den Hausärzten sogar nur 18,3 Prozent. Am häufigsten beklagt wird der hohe Bürokratie-Aufwand, den 57,1 Prozent für belastend halten. Knapp dahinter rangiert mit 56,1 Prozent der Aufwand für Technik und Digitalisierung. Über eine unzureichende Vergütung klagen 50,5 Prozent. Bei den Apothekern hält nicht einmal jeder zehnte hält die Bedingungen für „gut“, kein einziger antwortete mit „sehr gut“. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Antwortquote bei den Apothekern deutlich geringer als in den anderen Gruppen war. ck 30 | POLITIK

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