Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm112, Nr. 21, 1.11.2022, (2070) tionen: Auch hier sollten stabilisierende Maßnahmen zur Verhinderung der erneuten Luxation durchgeführt werden (Empfehlungsgrad B, starker Konsens, LoE 5), ebenso wie bei chronischen und/oder lang bestehenden Luxationen, bei denen die Indikation für stabilisierende Maßnahmen zur Verhinderung der erneuten Luxation geprüft werden sollte (Empfehlungsgrad B, starker Konsens, LoE 4). Zudem kommen bei rezidivierenden und/oder habituellen sowie bei chronischen und/oder lang bestehenden Kiefergelenkluxationen ein Entspannungstraining (sehr niedrige Evidenz, LoE 5) und eine Funktionsbehandlung mit Aufbissbehelfen, funktionskieferorthopädischen Geräten und prothetischen Maßnahmen infrage (niedrige Evidenz, LoE 4). Allgemein erfordern konservative Therapieverfahren zur Therapie rezidivierender Luxationen ein hohes Maß an Compliance und Adhärenz. Langfristig sind die Ergebnisse oft nicht zufriedenstellend und es wird eine invasivere Therapie notwendig. MINIMALINVASIVE THERAPIE Minimalinvasive Verfahren zur Therapie rezidivierender Kiefergelenkluxationen eignen sich vor allem für Patienten mit reduzierter Compliance und Adhärenz oder mit erhöhtem OP-Risiko [Oshiro et al., 2014]. Als mögliche Verfahren stehen die Lokalanästhesie (zur Schmerzausschaltung und zur direkten sowie indirekten Muskelrelaxation), eine Botulinumtoxininjektion, die Sklerotherapie und die Eigenbluttherapie zur Verfügung. Die Eigenblutinjektion in den oberen Gelenkspalt und ins perikapsuläre Gewebe in Kombination mit einer intermaxillären Ruhigstellung stellt aktuell die Therapie mit der besten wissenschaftlichen Evidenz für die Behandlung der rezidivierenden und habituellen Kiefergelenkluxation dar. Daher sollte im Fall rezidivierender und habitueller Luxationen die Indikation für eine Eigenbluttherapie geprüft werden (Empfehlungsgrad B, starker Konsens, LoE 1+). Gleichzeitig liegen für die Therapie mit Botulinumtoxin (Injektion in den M.pterygoideus lat.) schon seit Längerem positive Ergebnisse vor [Ziegler et al., 2003]. Bislang handelt es sich beim Einsatz von Botulinumtoxin bei der rezidivierenden/habituellen Kiefergelenkluxation jedoch um eine „Off-label-Anwendung“. Deswegen sollen die Warnhinweise der Hersteller zur Anwendung und zum Indikationsbereich des Botulinumtoxins beachtet werden (Empfehlungsgrad A, starker Konsens, LoE 5). Nach Ansicht der Leitlinien-Autoren sollte der Einsatz von Botulinumtoxin bei der Therapie rezidivierender Luxationen dennoch in den Indikationsbereich aufgenommen werden (Empfehlungsgrad B, starker Konsens, LoE 5). Es sei darauf verwiesen, dass diese wenig invasive, medikamentöse Alternative zu den chirurgischen Verfahren bei der Kiefergelenkluxation allerdings weiterhin nicht als Standardtherapieverfahren im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet ist. Abb. 2: Reposition gemäß Wrist-Pivot-Methode: beide Seiten gleichzeitig reponieren, Daumen von unten außen aufs Kinn, Zeige- und Mittelfinger auf Zähne des Unterkiefers, durch Drehung der Handgelenke nach ulnar Druck mit Daumen nach kranial und mit Zeige- und Mittelfinger nach kaudal 48 | TITEL

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