zm112, Nr. 23-24, 1.12.2022, (2293) und Schnarchen trat in drei Minuten der Beobachtungszeit auf (vorher 25 Minuten). Gemäß der aktualisierten AWMF-S3Leitlinie „Schlafbezogene Atmungsstörungen beim Erwachsenen“ von 2020 verbessert die UPS die nächtlichen obstruktiven respiratorischen Störungen und reduziert die assoziierten gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen [DGSM, 2017]. UPS können bei leicht- bis mittelgradiger obstruktiver Schlafapnoe (AHI ≤30/h) alternativ zu Überdrucktherapieverfahren eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere bei Patienten mit einem Body-Mass-Index unter 30 kg/m2 und lageabhängiger Schlafapnoe. Bei einem höheren AHI und/ oder auch einem BMI > 30 kg/m2 können UPS erwogen werden, falls die Positivdrucktherapie trotz Ausschöpfung aller unterstützenden Maßnahmen nicht eingesetzt werden kann. Die Anpassung von UPS soll mit zahnmedizinischer und schlafmedizinischer Expertise erfolgen. Der Effekt der Therapie mit UPS soll regelmäßig, zum Beispiel jährlich, durch schlafmedizinisch qualifizierte Ärzte überprüft werden. Über die Art und Notwendigkeit einer schlafmedizinischen objektivierenden Überprüfung des Wirkungsgrades der UPS ist ärztlich zu entscheiden. Der Zahnarzt verweist den Patienten hierfür zurück an den überweisenden Arzt. Dieser entscheidet über die Fortführung der UPS-Therapie mit unveränderter UPS-Therapieposition, über die Notwendigkeit einer erneuten Titration für die Bestimmung einer geänderten und wirksamen UPS-Therapieposition oder im Fall einer Non-Response trotz erneuter Titration über einen Abbruch der UPS-Therapie. Ein Therapieerfolg lässt sich im Einzelfall weder mittels Prädiktoren noch anhand weiterer möglicher Einflussfaktoren, zum Beispiel durch anthropometrische Parameter, vorhersagen. Verlaufskontrollen Eine erste zahnärztliche Langzeitkontrolle (Recall) sollte standardmäßig nach sechs Monaten, danach jährlich erfolgen. Die Intervalle können ans individuelle Risikoprofil angepasst werden [Schlieper, 2016]. Mittel- und langfristig kann eine Nachanpassung der UPS aufgrund von ärztlichen oder zahnärztlichen Faktoren notwendig werden. Wenn bei den zahnärztlichen Kontrollen Hinweise für eine nachlassende Wirkung bestehen, sollte in Abstimmung mit dem Arzt erneut titriert werden. Dabei sollten auch im Sinne der Verlaufsaufklärung andere Variablen wie Nebenwirkungen evaluiert und berücksichtigt werden. Im Fallbeispiel kam die Patientin nach sechs Monaten und dann in jährlichen Abständen zu den zahnärztlichen Kontrollterminen in die Praxis und es ergaben sich weder anamnestisch noch klinisch auffällige Befunde. Nach zwei Jahren allerdings Abb. 11: Hinweise zur Kiefergymnastik bei der UPS-Anwendung Fotos: Horst Kares ZAHNMEDIZIN | 51
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