Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

E B Z ab sofort Papieranträge Weitere Informationen und Unterlagen unter www.kzbv.de/ebz Jetzt voll im EBZ durchstarten: Anträge digital stellen! Sie sind noch nicht EBZ-ready? Sie sind bereits EBZ-ready? Zum 1. Januar 2023 wird der Einsatz des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ) für alle Zahnarztpraxen Pflicht. Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken entfällt. Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Praxen EBZ-ready sein. Stellen Sie jetzt um und nutzen Sie das EBZ so, dass Sie und Ihr Praxis-Team zum Jahresbeginn 2023 über ausreichende Kenntnisse in der digitalen Antragstellung verfügen. !Technische Voraussetzungen für das EBZ schaffen: Bestellung und Installation benötigter EBZ-Module – Ihr PVS-Hersteller unterstützt Sie. !Einrichten und Testen von KIM: Senden Sie eine Nachricht antest@kzbv.kim.telematik !Schulung in Anspruch nehmen: PVS-Hersteller bieten Seminare und Materialien an und machen für das EBZ fit. !Ein Info-Paket über Veranstaltungen und Begleitdokumentation steht seitens Ihrer KZV bereit. !Versenden Sie Ihre Anträgeab sofort ausschließlichmittels EBZ. !Berichten Sie über Ihre Erfahrungen und bleiben Sie am Ball. © KZBV 2022, Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Bild: AdobeStock/WoGi

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