Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm112, Nr. 23-24, 1.12.2022, (2307) ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN (2022) Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt sie sogar die Kosten in voller Höhe dafür? In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungssatzes oder durch Festpreise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? AOK Rheinland / Hamburg Ja. Zuschuss für Versicherte zwischen 16 und 25 Jahren. Ab dem 26. Lebensjahr kann der Zuschuss im Rahmen der Satzungsleistung weiter gezahlt werden, wenn vorher eine Zahnreinigung durchgeführt wurde. Zu dem Zuschuss als Satzungsleistung kommt altersunabhängig die Möglichkeit der Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+. Als Satzungsleistung wird ein Zuschuss in Höhe von 35 Euro einmal jährlich gewährt. Durch die Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ ist ein Zuschuss für eine PZR bis zu 60 Euro jährlich möglich. Die Satzungsleistung von 35 Euro wird auf den Höchstbetrag von 60 Euro angerechnet. Die Bezuschussung der Satzungsleistung erfolgt unabhängig von der Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+. Wird die zusätzliche Gewährung des Zuschusses durch AOK-Vital+ gewünscht, so müssen Gesundheitsmaßnahmen nachgewiesen und die Rechnungen eingereicht werden. Nein die Bezuschussung basiert auf Basis der Satzung, sowie Bonusprogrammen der AOK Rheinland/Hamburg. Es handelt sich um Erstattungsleistungen und nicht um Abrechnungen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Nein Nein, die Zuschüsse werden sowohl auf Basis der Satzungsleistungen als auch auf Basis des Bonusprogramms AOK-Vital+ geleistet. Audi BKK Ja Bis zu 40 Euro pro Kalenderjahr Nein Nein Nein Nein Bahn BKK Ja, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird bei KFO-Behandlung im Rahmen des EXTRAS Zahngesundheit Plus ein Zuschuss zur PZR gewährt. Zudem wird bei Schwangeren im Rahmen des EXTRAS Schwanger Plus ein Zuschuss zur PZR gewährt. Das EXTRA Zahngesundheit Plus beinhaltet ein Budget von 100 Euro pro Kalenderjahr. Das EXTRA Schwanger Plus beinhaltet ein Budget von 150 Euro pro Schwangerschaft. Nein Nein Nein Ja, über den Gesundheitsbonus können alle Versicherten ab 16 Jahren 30 Euro jährlich für eine durchgeführte PZR erhalten. Über den Mamabonus erhalten Schwangere und junge Mütter zusätzlich einen zweckgebundenen Bonus in Höhe von 100 Euro pro Geburt, den Sie z. B. für die Erstattung einer PZR nutzen können. PRAXIS | 65

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