Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm112, Nr. 23-24, 1.12.2022, (2314) ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN (2022) Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt sie sogar die Kosten in voller Höhe dafür? In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungssatzes oder durch Festpreise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? BKK Textilgruppe Hof Ja 40 Euro pro Kalenderjahr . Nein Nein Nein Nein BKK VDN Ja a) Volle Übernahme im Rahmen eines Selektivvertrags (DentNet) b) zudem 30 Euro Zuschuss innerhalb eines Bonusprogramms. a) 64,08 Euro, einmal jährlich b) zusätzlich 30 Euro im Rahmen des Bonusprogramms BoNickel (1 mal jährlich). a) Ja, in einem Selektivvertrag (DentNet). b) Nein Nein Ja Nein. Neben dem Selektivvertrag hat der Kunde zusätzlich einen Anspruch auf 30 Euro im Rahmen des Bonusprogramm BoNickel. Dabei ist unerheblich, ob die PZR im Rahmen des Selektivvertrags erfolgte oder der Zahnarzt / die Zahnärztin die Leistungen nach GOZ abgerechnet hat. BKK VerbundPlus Ja Maximal 80 Euro im Kalenderjahr. Einmal je Kalenderhalbjahr kostenlos im Rahmen eines Koooperationsvertrags über DentNet (ab 18 Jahren). Nein Nein Nein. Im Rahmen des DentNet Kooperationsvertrages erfolgt die Abrechnung über Festpreise. Nein 72 | PRAXIS

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