Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm112, Nr. 23-24, 1.12.2022, (2316) ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN (2022) Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt sie sogar die Kosten in voller Höhe dafür? In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungssatzes oder durch Festpreise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? BKK DürkoppAdler Ja Maximal 40 Euro pro Kalenderjahr. Weiterer Zuschuss im Rahmen eines Bonusprogramms. Beispiel: Für drei nachgewiesene Maßnahmen wie professionelle Zahnreinigung und zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen erhalten Versicherte einen zusätzlichen Zuschuss von 30 Euro zur PZR oder anderen Leistungen. Nein Nein Nein Nein BKK 24 Ja. Bei Kooperations-Zahnärzten werden Kosten 2 Mal jährlich übernommen. Bei anderen Kassenzahnärzten wird 2 Mal jährlich ein Teil der Rechnung erstattet. Bei beiden Modellen ist ein Zuschuss/Kostenübernahme 2 Mal jährlich (alle 6 Monate) möglich. Im Rahmen des Strukturvertrags werden die Kosten zu 100 Prozent zwischen beteiligtem Zahnarzt und der BKK24 abgerechnet. Im Rahmen von Satzungsleistungen werden 45 Euro je PZR (= 90 Euro / Jahr) übernommen. Nein Nein Nein Nein Debeka BKK Ja Bis zu 40 Euro je Versicherten (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) pro Kalenderjahr bei Durchführung durch einen Zahnarzt mit Kassenzulassung. Nein Nein Nein Nein 74 | PRAXIS

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