Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm112, Nr. 23-24, 1.12.2022, (2318) ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN (2022) Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt sie sogar die Kosten in voller Höhe dafür? In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungssatzes oder durch Festpreise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? IKK Brandenburg und Berlin Ja. Generell gewährt die IKK BB 1) einen Zuschuss sowie 2) bei diversen Zahnärzten im Rahmen eines bundesweiten Netzwerkes a) Zuschuss von 1 x jährlich 40 Euro. b) Volle Kostenübernahme für PZR 1 Mal jährlich bei bundesweitem Zahnarztnetzwerk. Die IKK BB gewährt den PZRZuschuss generell und ohne Einschreibung. Die kostenfreie Inanspruchnahme PZR für IKK BB-Versicherte im bundesweiten Zahnarztnetzwerk wird möglich auf Basis einer situativen Einschreibung in einen Selektivvertrag ohne Bindungswirkung. Nein Der PZR-Zuschuss erfolgt ohne Regelung. Die kostenfreie PZRInanspruchnahme im bundesweiten Zahnarztnetzwerk erfolgt gegen Festpreis. Nein IKK Classic Ja Einmal jährlich max. 40 Euro pro Versicherten. Nein Nein Nein Nein IKK Südwest Ja Einmal jährlich maximal 50 Euro pro Versicherten. Nein Nein Nein Nein 76 | PRAXIS

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