Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm112, Nr. 23-24, 1.12.2022, (2319) KKH Kaufmännische Krankenkasse Ja, die KKH beteiligt sich an einer PZR mit je 50 Euro zu Beginn und am Ende der Beh. mit festsitzenden kieferorthopädischen Apparaturen (Multiband-/Multibracketapparaturen). Zudem wird die PZR für Schwangere übernommen (meistens in voller Höhe, abhängig vom Restbudget im KKH Familienpaket). Die PZR wird außerdem im Rahmen des KKH Bonus bezuschusst Zuschuss zur PZR von bis zu insgesamt 100 Euro (2 x max. 50 Euro, s. Antwort zu Frage 1). Familien steht ein Budget in Höhe von 300 Euro für sieben definierte Leistungen zur Verfügung. Der Zuschuss im Rahmen des KKH Bonus ist abhängig von der Anzahl der durchgeführten Gesundheitsaktivitäten. Beispiel: Für vier nachgewiesene Maßnahmen wie Mitgliedschaft im Sportverein, Nichtraucherstatus, Schutzimpfung und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung erhalten Versicherte einen Zuschuss zur PZR oder anderen Leistungen bis zu 100 Euro. Nein Nein Nein Nein. Über die bei Punkt 1 genannte Leistung hinaus wird im Rahmen des KKH Bonus die PZR ab der ersten nachgewiesenen Gesundheitsmaßnahme bezuschusst. König & Bauer BKK Ja a) Einmal im Jahr 40 Euro nach Vorlage der Rechnung, b) in voller Höhe bei Vertragszahnärzten (DentNet). Siehe 2) Nein Nein Nein Krones BKK Ja Einmalig 40 Euro pro Jahr. Nein Nein Nein Nein Mhplus Betriebskrankenkasse Ja a) Volle Kostenübernahme einmal jährlich im Rahmen der DentNetKooperation. b) Flatrate für Schwangere = volle Kostenübernahme bei unbegrenzter Inanspruchnahme während der Schwangerschaft im Rahmen der DentNet-Kooperation. c) Zuschuss einmal jährlich mit 40 Euro als Satzungsleistung a) und b) ja; c) nein Nein a) und b) Festpreisvereinbarung c) nein Nein Novitas BKK Ja Beim Partnerzahnarzt: einmal pro Jahr eine kostenfreie PZR. Insgesamt Zuschuss bis zu 250 Euro beim Zahnarzt der Wahl: Anrechnung auf das Gesundheitskonto in Höhe von 50 Euro pro Jahr (Startguthaben) und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr. Beim Partnerzahnarzt: in voller Höhe über die Versichertenkarte. Über das Gesundheitskonto: 50 Euro maximal jährlich über das Gesundheitskonto Flexcheck-Startguthaben und bis zu 200 Euro maximal jährlich über das Bonusprogramm Flexcheck-Zusatzguthaben. Beim Partnerzahnarzt: ja – Vertrag zur besonderen Versorgung. Über das Gesundheitskonto: nein. Über das Bonusprogramm ja, aktive Teilnahme erforderlich. Nein Beim Partnerzahnarzt: ja, Vertragspreise sind festgelegt. Über das Gesundheitskonto und Bonusprogramm: nein. Beim Partnerzahnarzt: nein. Über das Gesundheitskonto: nein. Über das Bonusprogramm Flexcheck-Zusatzguthaben: ja. PRAXIS | 77

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