zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (13) POLITIK | 13 Sicherstellung der Versorgung. Dies gelte vor allem für die gerade erst neu eingeführte Parodontitistherapie, die noch im Rollout befindlich von Lauterbach blockiert werde. Eßer: „Es fehlen nachweislich in den beiden nächsten Jahren einige hundert Millionen Euro in diesem präventionsorientierten Versorgungsbereich, die den Versicherten erst vor nicht mehr als einem Jahr versprochen wurden.“ Eßer rief die gesamte Zahnärzteschaft dazu auf, unmissverständlich ihren Protest gegen eine fehlgeleitete Politik deutlich zu machen. „Wir werden trotz alledem alles dafür tun, um die Parodontitis-Versorgung über die Zeit zu retten und die Patientinnen und Patienten, die auf diese Behandlung dringend angewiesen sind, nicht im Stich zu lassen. Aber dort, wo das Geld fehlt, können wir nicht gewährleisten, dass die Versorgung vollumfänglich sichergestellt wird. Für begrenztes Geld kann es auch nur begrenzte Leistungen geben“, sagte Eßer. So geht es mit der ParodontitisTherapie weiter Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges erklärte in seinem Bericht, dass das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) in der Versorgung angekommen sei. Das Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung werde damit erheblich beschleunigt und vereinfacht. „Bisher wurden bereits etwa 500.000 Anträge elektronisch versendet und von den Kassen beschieden. Dies belegt den erfolgreichen Start dieses zahnärztlichen Leuchtturmprojekts. Das EBZ ist damit das Zugpferd der digitalen Anwendungen und eine Blaupause für eine wirklich sinnstiftende Digitalisierung des Gesundheitswesens“, betonte Hendges. Das EBZ sei aus dem Berufsstand und für die Versorgung entstanden und nicht als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt worden, die vielfach in der Kritik stehe: „Das EBZ ist sehr praxisnah und genau das ist mitentscheidend für diesen Erfolg.“ Wie der KZBV-Vize weiter berichtete, hätten auf Ebene der Bundesmantelvertragspartner in den vergangenen Monaten weitere Folgeregelungen für die neue Parodontitis-Therapie getroffen werden können. „Ab Herbst 2022 wird erstmals die Verlängerungsoption im Rahmen der Unterstützenden Parodontitis-Therapie praktisch relevant“, erläuterte Hendges. „Die Verlängerung ist gemäß G-BA-Richtlinie genehmigungspflichtig. Für den Antrag an die Kasse haben die Vertragspartner ein schlankes Formular entwickelt, das sich auf die erforderlichen Angaben beschränkt und für die weitere Behandlung Rechtssicherheit gibt. Bis alle Praxisverwaltungssysteme mit der digitalen Version ausgestattet sind, wird für die Befüllung ein beschreibbares PDFFormat zur Verfügung gestellt.“ ImHinblick darauf, dass angesichts der Dauer einer Parodontitis-Therapie das Thema Kassenwechsel während der laufenden Behandlung an Relevanz gewinnen werde, gebe es Bestimmungen zu einem entsprechenden Vorgehen und insbesondere zur Abrechnung. „Auch hier war für beiden Seiten maßgeblich, eine möglichst bürokratiearme, aber zugleich rechtssichere Lösung zu finden.“ Beim E-Rezept und bei der ePA ruckelt es noch gewaltig Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer informierte über den aktuellen Stand der Digitalisierung in der Vertragszahnärzteschaft. Die Bereitschaft, sich daran zu beteiligen, sei in der Zahnärzteschaft sehr hoch. Gleichzeitig kritisierte er, dass die Möglichkeiten zur Beteiligung seitens der Politik eingeschränkt seien. Dies müsse sich dringend ändern. Dabei dürfe nicht übersehen werden, „dass wir bereits Anwendungen ins Feld geführt haben, die das Potenzial haben, uns bei der digitalen Transformation einen gewaltigen Schritt nach vorne zu bringen. Ich spreche hier von KIM, aber in erster Linie vom E-Rezept und der elektronischen Patientenakte. Denn hier ruckelt es noch gewaltig. Und deshalb muss die Digitalisierungsstrategie diese beiden Anwendungen in den Fokus nehmen. Hier muss nachgesteuert werden, bevor neue Technologien und Ideen in die Versorgung kommen“, hob Pochhammer hervor. Bei der ePA brauche man eine aktivere Politik. Bisher überzeuge die Versicherten das Angebot nicht. „Die Zahl der aktiven Aktensysteme stagniert seit Monaten bei etwas mehr als einer halben Million. Vor diesem Hintergrund ist es unerklärlich, warum der Gesetzgeber weiter an der Sanktionsregelung für Praxen festhält. Das macht in der jetzigen Situation keinen Sinn und deshalb haben wir einen Antrag vorbereitet, in dem wir fordern, diesen Unsinn zu beenden.“ KZBV-Vize Hendges: EBZ ist in der Versorgung angekommen. Foto: KZBV/Knoff KZBV-Vize Pochhammer forderte bei der ePA eine aktivere Politik. Foto: KZBV/Knoff
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=