Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

zm Nr. 03, 01.02.2023, (123) POLITIK | 29 „Die Krankenkassen sollen eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sichern und keine Wirtschaftsförderung mit Beitragsgeldern betreiben!“ Stoff-Ahnis zufolge gibt es keinen Zusammenhang zwischen Preishöhe und Nutzen. Ganz im Gegenteil: Selbst bei DiGA, die ihren Patientennutzen nicht innerhalb eines Jahres belegen konnten und deren Erprobungszeitraum deshalb verlängert wurde, sei es zu deutlichen Preiserhöhungen gekommen. Bis zum 30. September 2022 haben insgesamt sechs Erprobungs-DiGA ihren Preis im Rahmen ihrer initialen Preisfreiheit im Durchschnitt um 37 Prozent erhöht. Eine der sechs Erprobungs-DiGA mit Preiserhöhungen, die DiGA Mika, ist inzwischen keine GKV-Leistung mehr und wurde aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen. „DiGA brauchen ein gesetzliches Update“, fordert der GKV-Spitzenverband „Wenn man bedenkt, dass DiGA derzeit ausschließlich ein Add-on zur bestehenden Versorgung sind, führt diese beliebige Preisbildung und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen. Das unterläuft jeglichen Maßstab der Wirtschaftlichkeit in der GKV. Wenn es für die Patientinnen und Patienten keinen Mehrwert gibt, dann sollte überlegt werden, ob das Geld der Beitragszahlenden nicht an anderer Stelle besser eingesetzt wäre“, so Stoff-Ahnis. Die in der GKV bestehenden Grundsätze einer evidenzbasierten Medizin so wie der Verhältnismäßigkeit undWirtschaftlichkeit müssten für DiGA ebenso geltenwie für alle anderenGKV-Leistungen. Damit DiGA in der Versorgung ankommen, braucht es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes drei zentrale Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen: Es dürfen zum einen ausschließlich DiGA mit einem klaren medizinischen Nutzen aufgenommen werden. Zweitens muss das das Gebot der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben, indem die verhandelten Preise vom ersten Tag der Aufnahme in die Regelversorgung gelten. Und drittens bedarf es einer Harmonisierung der Rahmenbedingungen für DiGAmit anderen GKV-Leistungsbereichen, indem die Leistungserbringenden und der GKVSpitzenverband in den Zulassungsprozess mit einbezogen werden. Nur so könnten laut GKV-Spitzenverband Vertrauen und Akzeptanz bei der Ärzteschaft sowie bei den Patienten gesteigert werden. Auch wenn es um den Nachweis der tatsächlichen Nutzung der DiGA durch den Versicherten geht, sieht der GKV-Spitzenverband noch Nachholbedarf: „DiGA bieten die große Chance, das tatsächliche Ausmaß, in welchem die Patientin oder der Patient die medizinischen Anweisungen befolgt, zumessen“, erläutert Stoff-Ahnis: „Daher sollten die Informationen über die tatsächliche Nutzung der DiGA von den Herstellenden transparent gemacht und bei der Vergütung berücksichtigt werden. Auch eine ärztliche Leistung wird schließlich nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich vomVersicherten in Anspruch genommen wurde und nicht bereits, wenn der Termin gemacht wurde. Wir wollen therapeutischen Nutzen bezahlen und keine Downloads!“ nb

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