Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

EDITORIAL | 3 EHDS, cui bono? Die Digitalisierung macht natürlich auch vor der zm nicht halt. Am 1. Januar sind wir mit unserem neuen Nachrichtenportal an den Start gegangen. Aber bei einer neuen technischen Basis steckt manchmal der Teufel im Detail. An dieser Stelle möchte ich deshalb um Entschuldigung für eventuell entstandene Probleme mit unserem CME-Bereich auf zm-online.de bitten. Diese traten vor allem in der ersten Januar-Woche auf. Zusammen mit unserem Verlag konnten wir diese inzwischen beseitigen. Sollten Ihnen in unserem Nachrichtenportal noch Dinge auffallen, die nicht so funktionieren wie gewünscht, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an zm-online@zm-online.de. Wir kümmern uns umgehend darum. Versprochen! Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Europa schreitet mal wieder voran. Eine der neuesten Initiativen der EU im Gesundheitsbereich ist der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, kurz EHDS). Die Idee dahinter ist kurz gesagt eine Vereinheitlichung der in den EU-Staaten erfassten Gesundheitsdaten, um diese besser austauschen und verknüpfen zu können. Die EU-Kommission erhofft sich davon eine verbesserte Versorgung sowie einen Innovationsschub bei der Gesundheitsforschung und in den Biowissenschaften. Das klingt erst einmal gut. Aber wie immer bei solch umfangreichen und vielschichtigen Projekten ist es erforderlich, genauer hinzuschauen und die Frage zu stellen: Cui bono? Der leichtere Austausch von Gesundheitsdaten über Ländergrenzen hinweg birgt aus Patientensicht zunächst einmal eine Reihe von Vorteilen – vor allem vor dem Hintergrund einer immer größer werdenden Mobilität der EU-Bevölkerung. Immer vorausgesetzt, Patientinnen und Patienten behalten die Hoheit über ihre Daten. Diese Datenhoheit soll gewährleistet sein, verkündet die EU-Kommission. Genau hinschauen muss man aber bei dem Unterpunkt der Initiative, wonach die Gesundheitsdaten besser für Forschung, Innovation und Politikgestaltung, etwa im Bereich Public Health, genutzt werden sollen. Auch hier gibt es natürlich viele positive Aspekte. Hellhörig werden muss man aber bei dem überaus großen Interesse der Industrie an den Daten. Der Industrieeinfluss auf die Entscheidungen der EU-Kommission ist bekanntermaßen schon von jeher nicht zu unterschätzen. Und jüngste Korruptionsvorfälle im EU-Parlament haben das Vertrauen in die europäischen Institutionen diesbezüglich nicht gerade gestärkt. Das Spannungsfeld zwischen einer hohen Datensicherheit auf der einen Seite und dem sehr großen Interesse der Industrie, der Forschungseinrichtungen und der nationalen Behörden an der Nutzung von möglichst umfangreichem Datenmaterial auf der anderen Seite, ist also erheblich. Bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens und dem daraus resultierenden Einfluss auf die nationalen Gesundheitswesen ist daher genau darauf zu achten, welche Interessen bedient werden sollen. Abzusehen ist natürlich auch, dass die Entwicklung von europäischen Datenstandards vor demHintergrund der höchst unterschiedlichen Ausbaustufen in Sachen Digitalisierung der einzelnen EU-Staaten eine Herkulesaufgabe werden dürfte. Vor allen Dingen darf das in der Folge nicht dazu führen, dass die Datenerhebungen auf der Ebene der Gesundheitsberufe weitere Mehrbelastungen erzeugen. Mehr Bürokratie ist das, was wir in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Krankenhäusern amwenigsten brauchen. Auch hier gilt es, wachsam zu bleiben und gegebenenfalls Widerstand zu formieren, sollte sich das abzeichnen. Klar ist, dass der Digitalisierungsdruck auf die nationalen Gesundheitssysteme steigen wird. Foto: Lopata/axentis

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