Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

zm Nr. 03, 01.02.2023, (124) 30 | POLITIK PLÄNE DER EU-KOMMISSION Ein einheitlicher Gesundheitsdatenraum für Europa Die EU will die Gesundheitssysteme ihrer Mitgliedsstaaten digital verbinden. Dazu hatte die Kommission schon im Mai 2022 einen Vorschlag für einen einheitlichen „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ vorgelegt. Was verbirgt sich dahinter? Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) setzt sich dafür ein, den mit der Einführung der Verordnung einhergehenden Kosten- und Verwaltungsaufwand für Heilberufe so niedrig wie möglich zu halten. Den Anforderungen kleiner und mittelständiger Einheiten müsse in besonderem Maße Rechnung getragen werden — auch in Sachen Datenschutz, fordert sie. „Auf nationaler wie europäischer Ebene hat sich die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu einer zentralen Frage der medizinischen Versorgung entwickelt“, berichtet BZÄKVizepräsident Konstantin von Laffert. „Die Digitalisierung eröffnet neue Perspektiven für Forschung, Prävention, Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Der Vorschlag für die Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums wird daher grundsätzlich von uns begrüßt. Allerdings dürfen nach unseren Erfahrungen mit der Telematikinfrastruktur keine weiteren bürokratischen und finanziellen Belastungen für die Praxen entstehen, die diesbezüglich am Ende Ihrer Möglichkeiten sind.“ Die geplante EU-weite primäre und sekundäre Nutzung von Gesundheitsdaten berge zugleich auch große Herausforderungen, zumal die Unterschiede bei der Digitalisierung der Gesundheitssysteme innerhalb der EU erheblich seien. Ziel ist ein sicherer Transfer von Gesundheitsdaten Den Vorschlag für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) hatte die EU-Kommission bereits im Mai 2022 gemacht. Ziel ist ein sicherer Transfer von Gesundheitsdaten. Der EHDS soll dabei die primäre und die sekundäre Nutzung von Gesundheitsdaten in der EU regeln. Der Entwurf sieht vor, dass Versicherte die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten erhalten und über ein elektronisches interoperables Formats auf verschiedene Datenmindestsätze wie die Patientenkurzakte oder E-Rezepte zugreifen können. Neben einer verbesserten Versorgung erhofft sich die Kommission zudem einen Innovationsschub in den Bereichen Gesundheitsforschung, Gesundheitswesen und Biowissenschaften. Dem Vorhaben wird auf EU-Ebene ein großer Stellenwert eingeräumt. Die EU-Kommission betonte in einer Mitteilung, dass der geplante Gesundheitsdatenraum dazu beitragen soll, in der Versorgung der Bürger einen „Quantensprung nach vorne“ zu machen. Das ist geplant: „ Die Bürger sollen im eigenen Land wie auch grenzüberschreitend einen kostenlosen, unmittelbaren und Die Idee, seine Gesundheitsdaten mit in andere Länder zu nehmen, ist gut, aber ist Europa schon bereit? Foto: alexkich - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=