Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

ZAHNMEDIZIN | 49 Die Abbildungen 7E und 7F zeigen die definitive Versorgung in Ober- und Unterkiefer sowohl mit als auch ohne Zahnersatz. Klinisch relevante Aspekte Das hier vorgestellte Verfahren erlaubt der zahnärztlichen Implantologie eine weitreichende Indikationserweiterung insbesondere bei der Rehabilitation schwierigster Fälle [ Jehn et al., 2020; Van den Borre et al., 2021]. Hier ist vor allem die schwierige Ausgangslage der aus unterschiedlichen Gründen entstandenen Pseudoklasse III eine Situation, die nur durch die vorgestellte Technik ohne Knochenaufbau kompensierbar ist. Grundsätzlich sollte im therapeutischen Vorgehen jedoch stets versucht werden, durch konfektionierte Zahnimplantate zunächst eine dentale Rehabilitation herbeizuführen. Sind hierfür nicht mehr die adäquaten Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Durchführung für den betroffenen Patienten gegeben, zum Beispiel aufgrund von Alter, Komorbiditäten und notwendigem Operationsumfang, stellt das neue, vorgestellte Verfahren mittels IPS Implants® Preprosthetic eine entscheidende line extension zur Erzielung einer vollständigen dentalen Rehabilitation dar. Für die Planung unverzichtbar ist ein aktueller 3-D-Volumendatensatz (DVT oder Spiral-CT) mit Scans des Ober- beziehungsweise Unterkiefers (intraorale oder Modellscans). Diese Planungsschritte sind identisch mit der Planung einer CAD/CAM-Bohrschablone für die geführte Insertion zahnärztlicher Implantate. Bedeutsam ist die Pfostenposition im Hinblick auf deren vertikale Höhe und den jeweiligen Vektor; hierfür ist die vorherige Bestimmung der vertikalen Bissrelation wichtig. Insofern sich diese nicht aus vorhandenen Modellen oder vormaligen 3-DDatensätzen verlässlich ergibt, muss ein Wax-up erfolgen. Anhand einer Web-basierten digitalen Planungs- und Kommunikationsplattform (hier: IPS Gate®, KLS Martin Group, Tuttlingen, Deutschland) wird zwischen Biomedizintechnik und Behandler die Planung vorgenommen. Vorausgehend ist ein Beantragungsverfahren für die Kostenübernahme. In Fällen von Ausnahmeindikationen nach Paragraf 28 SGB V erfolgt eine gutachterliche Einzelfallprüfung. In anderen Fällen werden die Kosten nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. Grundlage des Erfolgs des hier vorgestellten, neuen Verfahrens ist die ortsferne funktionsstabile Verankerung mit unveränderter Idealausrichtung der Implantatpfosten bereits durch die Planung. Ein Implantatverlust ergab sich bislang nur in einem Fall (1,28 Prozent) – einer im Unterkiefer bestrahlten Patientin mit insuffizienter Weichgewebesituation im Lippen-, Wangen- und Mundbodenbereich. Beim zahnlosen Oberkiefer kommen für die Verankerung zwischen 16 bis CME AUF ZM-ONLINE Patientenspezifische Gerüstimplantate als Chance für schwierige Fälle Für eine erfolgreich gelöste Fortbildung erhalten Sie zwei CME-Punkte der BZÄK/DGZMK. ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=