Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

zm Nr. 03, 01.02.2023, (149) ZAHNMEDIZIN | 55 zur provisorischen Lückenversorgung eine stuhlgefertigte, kombiniert Zahn/ Implantat-gestützte Brücke von 011 auf 22 eingegliedert werden (Abb. 2b). Eine Nachimplantation war aufgrund der günstigen Prognose für den Pfeilerzahn 22 überflüssig. Das verbliebene Weichgewebsdefizit wurde drei Monate nach der Explantation mit einem Bindegewebstransplantat vom harten Gaumen kompensiert (Abb. 2c bis 2e). Nach einer Konsolidierungsphase von weiteren drei Monaten wurde das Provisorium durch eine monolithische Zirkoniumdioxidbrücke mit ausschließlich vestibulärer Verblendung ersetzt (Abb. 2g). Eine invasive knöcherne Augmentation mit Wiederherstellung des knöchernen Kieferkamms nach dem Implantatverlust in regio 21 konnte vermieden werden, da eine erneute Implantation für das Behandlungsziel einer festsitzenden Versorgung nicht nötig war. Fall 3 Ursprünglich waren bei dieser Patientin nach einem Frontzahntrauma vier Implantat-gestützte Kronen geplant. Nach dem frühen Verlust des Implantats in regio 21 während der Einheilzeit wurde dann eine auf drei Implantaten abgestützte Brücke eingegliedert. Das bestehende vertikale und horizontale Weichgewebsdefizit wurde bei der verschraubten Implantatbrücke durch aufgebrannte rosafarbene Keramik kaschiert (Abb. 3a). Funktionell war die Brückenversorgung über viele Jahre erfolgreich und zeigte keinerlei Lockerungsgrad. Trotz guter Mundhygiene war in Kontrollsitzungen ein kontinuierlicher Knochenabbau an allen Implantaten festzustellen (Abb. 3b). Zur Vermeidung eines weiteren Knochenverlusts fiel circa 15 Jahre nach der Erstversorgung die Entscheidung zur Explantation. Zu diesem Zeitpunkt war die Patientin 55 Jahre alt. Nach dem Abschrauben der Suprastruktur (Abb. 3c und 3d) wurden alle Implantate unter Lokalanästhesie mit einem passenden Trepanbohrer umbohrt und ohne Lappenbildung entfernt. Die temporäre Lückenversorgung erfolgte mit einer herausnehmbaren Prothese, die über Gussklammern am Restgebiss abgestützt war. Da sechs Monate nach der ExplantaAbb. 2a: Implantatgestützte Einzelkronen 11 und 21: 21 circa 20 Jahre altes Tübinger Sofortimplantat mit Gingivarezession nach Verlust der bukkalen Knochenlamelle Abb. 2b: Nach Verlust des Implantats in regio 21 wurde die Krone 11 entfernt und ein stuhlgefertigtes Brückenprovisorium vom Implantat in regio 11 zum Zahn 22 eingesetzt. Abb. 2c: Aufgrund des Knochenverlusts verblieb drei Monate nach der Implantatentfernung ein Weichgewebsdefizit in regio 21 mit ausgeprägter Narbenbildung. Abb. 2d: Zum Auffüllen des Weichgewebsdefizits wurde ein Bindegewebstransplantat submukös platziert. Abb. 2e: Entnahmestelle des BGW-Transplantats nach Nahtverschluss Abb. 2f: Drei Monate nach der BGWTransplantation ist das Weichegewebsdefizit weitgehend kompensiert und die Narben sind reduziert. Abb. 2g: Nach Eingliederung einer Zahn-/Implantat-gestützten Brücke 11–22 mit ausreichend Weichgewebsangebot Fotos: Peter Rammelsberg FALL 2

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