Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

zm Nr. 03, 01.02.2023, (172) 78 | BEKANNTMACHUNGEN Änderung der Satzung der KZBV Die Vertreterversammlung der KZBV hat in ihrer Sitzung am 06. und 07. Juli 2022 in Dresden die nachfolgenden Änderungen der Satzung der KZBV in § 7 beschlossen, die das Bundesministerium für Gesundheit mit Bescheid vom 14. Dezember 2022 (AZ: 217-2162403/001) gem. § 81 Abs. 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genehmigt hat. Gemäß § 21 der Satzung der KZBV werden diese Änderungen hiermit veröffentlicht. Die Änderungen in § 7 treten am 09. Februar 2023 in Kraft. Änderung von § 7 der Satzung der KZBV: I. § 7 Absatz 10a der Satzung der KZBV wird wie folgt geändert: In Satz 1 werden nach demWort „ist“ die Wörter „oder in den Fällen des Absatz 10 Satz 3“ eingefügt. II. § 7 Absatz 14 der Satzung der KZBV wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „2Als anwesend gelten im Falle der Durchführung einer Sitzung als Videokonferenz oder Videohybridveranstaltung auch die einer solchen Sitzung per Video zugeschalteten Mitglieder der Vertreterversammlung.“ 35. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes: Änderungen in Anlage 16 BMV-Z (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 366 Absatz 1 SGB V) Artikel 1 1. In§ 5 Anlage 16 BMV-Zwird Folgendes geändert: a) In Absatz 2 wird Satz 1 wie folgt gefasst: „Der Videodienstanbieter muss gemäß den Buchstaben a) und b) den Nachweis führen, dass er bzw. der angebotene Videodienst unter Angabe des Produktnamens und des Uniform Resource Locators (URL) die Anforderungen an die Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß § 2 und § 2a erfüllt.“ b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2022“ durch die Angabe„31. Dezember 2022“ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2022“ durch die Angabe„31. Dezember 2022“ersetzt. d) Absatz 7 wird gestrichen. 2. Der Anhang der Anlage 16 BMV-Zwird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Unser Videodienst (Produktname gemäß Prüfnachweisen) angeboten unter (URL gemäß Prüfnachweisen) erfüllt die Anforderungen nach § 5 Absatz 2 der Anlage 16 zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte.“ b) In Buchstabe a) „Informationstechniksicherheit“ wird die Angabe„30. Juni 2022“durch die Angabe„31. Dezember 2022“ersetzt. c) In Buchstabe b) „Datenschutz“wird die Angabe„30. Juni 2022“ durch die Angabe„31. Dezember 2022“ersetzt. Artikel 2 Die 35. Änderungsvereinbarung tritt zum 01.07.2022 in Kraft. Köln, Berlin 23.11.2022

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