34 | PRAXIS zm113 Nr. 05, 01.03.2023, (320) politisch motivierte Förderung zur Unterstützung einer klimagerechten Neubauoffensive. Die aus dem Ansatz des höheren pauschalen AfA-Satzes resultierende kürzere Abschreibungsdauer von 33 Jahren hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden. Diese wird regelmäßig auch künftig mehr als 50 Jahre betragen.“ Erneuerung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG Ab 2023 wird die alte 7b-Sonderabschreibung, die Ende 2021 ausgelaufen ist, etwas anders ausgestaltet: Begünstigt sind Mietwohnungen, für die der Bauantrag zwischen Anfang 2023 und Ende 2026 gestellt wird oder eine entsprechende Bauanzeige erfolgt. Die Sonderabschreibung beträgt in den ersten vier Jahren jeweils 5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur förderfähigen Bemessungsgrundlage. Zusätzlich ist die lineare Abschreibung von 3 Prozent absetzbar, die sich allerdings auf die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezieht. Begünstigt sind nur Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Außerdem dürfen die Baukosten nicht höher als 4.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Kauf einer solchen Wohnung ist dann begünstigt, wenn er bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt. Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung werden die Voraussetzungen an die Wohnung auch an bestimmte Effizienzvorgaben gekoppelt. So muss das Gebäude, in dem sich die neue Wohnung befindet, die Kriterien für ein „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitsklasse/Effizienzgebäude-Stufe 40 erfüllen. Voraussetzung ist das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG): ein staatliches Gütesiegel des Bundesbauministeriums, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Werden Sonderabschreibungen vorgenommen, ist nach Auslaufen des Begünstigungszeitraums (also ab dem fünften Jahr) die weitere lineare Abschreibung gemäß § 7a Abs. 9 EStG neu zu berechnen. Zum Beispiel: Kauf einer Eigentumswohnung (50 m2) im Dezember 2023 in einem Effizienzhaus 40 (QNG). Der Bauantrag für das Gebäude wurde am 10. Januar 2023 gestellt. Der Kaufpreis beläuft sich inklusive Nebenkosten auf 250.000 Euro. Davon entfallen 50.000 Euro auf Grund und Boden und 200.000 Euro auf die Wohnung. Vermietet wird sie ab Januar 2024. Die detaillierte Auflistung der Abschreibung über zehn Jahre finden Sie in Tabelle 1. Das bedeutet, in den ersten zehn Jahren werden 68 Prozent abgeschrieben. Der Zeitraum von zehn Jahren ist vor allem für alle interessant, die laufende Verluste aus der Vermietung in Kauf nehmen, weil sie auf eine Wertsteigerung der Immobilie hoffen. Nach zehn Jahren kann die Immobilie nach aktuellem Stand steuerfrei verkauft werden und die vorherigen Verluste wurden mit anderen Einkünften verrechnet. 3. Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen Der bisher erst ab 2025 vorgesehene 100-prozentige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen wird auf 2023 vorgezogen. Damit erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen 2023 um vier und 2024 um zwei Prozentpunkte. 4. Kindergeld und Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag steigt rückwirkend ab 2022 von 2.730 auf 2.810 Euro je Elternteil. Weitere Erhöhungen ABSCHREIBUNG ÜBER ZEHN JAHRE Jahr Abschreibung linear (3 % von 200.000) € Abschreibung nach § 7b (4 Jahre von 125.000) € Gesamt € 2024 6.000 11.250 17.250 2025 6.000 11.250 17.250 2026 6.000 11.250 17.250 2027 6.000 11.250 17.250 2028 6.000 5.345* 11.345 2029 6.000 5.345 11.345 2030 6.000 5.345 11.345 2031 6.000 5.345 11.345 2032 6.000 5.345 11.345 2033 6.000 5.345 11.345 Summe 60.000 77.070 137.070 Tab. 1, *Ab dem fünften Jahr ist die Abschreibung neu zu berechnen: (200.000€ ./. 4x 11.250€ = Restwert 155.000€) Restnutzungsdauer (33 Jahre ./. 4 Jahre = 29 Jahre) = 5.345€ Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat
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