Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 5

zm113 Nr. 05, 01.03.2023, (348) 62 | ZAHNMEDIZIN EIN JAHR UKRAINE-KRIEG Was bei der Behandlung Geflüchteter aus der Ukraine zu beachten ist Hülya Karaköse Seit der russischen Invasion sind Millionen Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Viele haben auch in Deutschland Schutz gesucht. Nicht wenige Geflüchtete werden in einer zahnärztlichen Praxis vorstellig. Was bei der Behandlung zu beachten ist. Von Ende Februar 2022 bis zum 30. Januar 2023 wurden dem Bundesinnenministerium zufolge 1.056.416 Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland registriert. Davon hatten rund 71 Prozent vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten, rund 25 Prozent diesen beantragt und rund vier Prozent waren ohne diesen Aufenthaltstitel [Mediendienst Integration, 2023]. Für die zahnärztliche Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine gilt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Anspruch auf vertragszahnärztliche Behandlung besteht nur, sofern diese bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderlich ist. Eine Versorgung mit Zahnersatz wird nur dann gebilligt, wenn sie im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Weitere Leistungen können gemäß AsylbLG nur dann gewährt werden, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind oder die besonderen Bedürfnisse von Kindern betreffen. Die Voraussetzungen hierfür müssen immer im konkreten Einzelfall geprüft und die Behandlungen dann danach ausgerichtet werden [KZBV, 2023]. Diese Patientenbehandlungen stellen die Zahnärzteschaft in vielerlei Hinsicht vor Herausforderungen. Ein trauriges Jubiläum: Am 24. Februar 2022 marschierten russische Truppen in die Ukraine ein. Allein in Deutschland sind seitdem über eine Millionen Geflüchtete angekommen. Foto: weyo - stock.adobe.com

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