Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 5

zm113 Nr. 05, 01.03.2023, (366) 80 | BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung der KZBV Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen. Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift, Veröffentlichungsmuster zu § 79 Abs. 4 SGB V, Stand: 11.05.2022 Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung 2022 einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gem. § 79 Abs. 4 SGB V (Jahresbeträge) Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung (Summe aller Vergütungsbestandteile) Funktion* Grundvergütung variable Bestandteile ** Zusatzversorgung/Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/- entbindung bzw. bei Fusionen gezahlter Jahresbetrag gezahlter Jahresbetrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl.1%- Regelung *** jährlich aufzuwendender Betrag Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäf tigung Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Vorsitzender 270.969,00 54.193,80 46.064,73 3) zzgl. jährlich 8,64 % des zur Zeit des Ausscheidens gültigen Festgehaltes1) 14.400,00 30.000,004) 557,88 Aus vorherigem Vorstandsdienstvertrag zwei Monatsgehälter für jeweils 12 Monate der Amtstätigkeit Der Vergütungsanspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amtsbeendigung vor Ablauf des Vorstandsdienstvertrages ohne schuldhaftes Verhalten des Vorstandsmitgliedes, erhält er die Vergütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstandsdienstvertrages für den Monat des Rücktritts und die folgenden 5 Monate 2) 416.185,41

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