zm113 Nr. 05, 01.03.2023, (367) BEKANNTMACHUNGEN | 81 Stellvertretender Vorsitzender 270.969,00 54.193,80 40.645,35 3) 14.400,00 30.000,004) 557,88 Sechs Monatsgehälter in Höhe des im letzten Monat vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehaltes Der Vergütungsanspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amtsbeendigung vor Ablauf des Vorstandsdienstvertrages ohne schuldhaftes Verhalten des Vorstandsmitgliedes, erhält er die Vergütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstandsdienstvertrages für den Monat des Rücktritts und die folgenden 5 Monate 2) 410.766,03 Stellvertretender Vorsitzender 255.769,00 54.193,80 40.645,35 3) 14.400,00 30.000,004) 557,88 Sechs Monatsgehälter in Höhe des im letzten Monat vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehaltes Der Vergütungsanspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amtsbeendigung vor Ablauf des Vorstandsdienstvertrages ohne schuldhaftes Verhalten des Vorstandsmitgliedes, erhält er die Vergütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstandsdienstvertrages für den Monat des Rücktritts und die folgenden 5 Monate 2) 395.566,03 * Vorstand/Vorständin Vorstandsvorsitzende/r/Mitglied des Vorstandes; ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip) 1) Anspruch aus Altvertrag 2) Soweit er vor der Beschäftigung nach diesem Dienstvertrag bereits hauptamtlich im Vorstand der KZBV oder einer KZV tätig war, verlängert sich der Vergütungsanspruch gem. Satz 2 für jedes Jahr der vorgelagerten hauptamtlichen Tätigkeit um einen halben Monat. Bei Rücktritt vom Amt eines Vorstandsmitgliedes erhält er das Festgehalt gem. § 4 Abs. 1 für den Monat des Rücktritts und die 3 folgenden Monate, längstens bis zu dem nach § 1 bestimmten Endtermin des Vorstandsdienstvertrages. 3) Gemäß Versorgungsordnung der KZBV 4) Hierbei handelt es sich um eine Dienstwagenpauschale in Höhe von monatlich 2.500,00 brutto. Alle Angaben in Euro
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