zm113 Nr. 05, 01.03.2023, (371) BEKANNTMACHUNGEN | 85 Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen Vorstandsvorsitzender 230.400,- nein nein nein nein 476,- **** halbes Jahresbruttogehalt, falls keine Rente, mit Anrechnung von Ersatzeinkommen halbes Jahresbruttogehalt bei Abwahl 230.876,- stellv. Vorstandsvorsitzender 211.200,- nein nein nein nein 476,- **** halbes Jahresbruttogehalt, falls keine Rente, mit Anrechnung von Ersatzeinkommen halbes Jahresbruttogehalt bei Abwahl 211.676,- Mitglied des Vorstandes 211.200,- nein nein nein nein 476,- **** halbes Jahresbruttogehalt, falls keine Rente, mit Anrechnung von Ersatzeinkommen halbes Jahresbruttogehalt bei Abwahl 211.676,- * Vorstand/Vorständin Vorstandsvorsitzende/r/Mitglied des Vorstandes; ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip); *** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1%-Methode zugestimmt worden ist, auch auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich; **** anteiliger Beitrag einer Gruppenunfallversicherung Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Vorsitzender des Vorstandes 273.612 3.987 38.075 0 30.000 * 0 0 0 345.674 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes 250.032 5.505 0 19.670 11.996 ** 0 0 0 287.203 Mitglied des Vorstandes 226.032 12.398 0 19.670 20.000 * 0 18.836 *** 0 296.936 *) Pauschale Dienstwagenabgeltung (beinhaltet auch Abgeltung von sämtlichen im Zusammenhang mit dem zum Betrieb des Fahrzeuges anfallenden Kosten). **) Von 01-11/2022 klassische Dienstwagengestellung, der angegebene Betrag stellt den im Rahmen der 1%-Regelung ermittelten zu versteuernden Wert dar. In 12/2022 Pauschale Dienstwagenabgeltung (…). ***) Anwendung erfolgt unter der Voraussetzung einer ausbleibenden Verlängerung für die Dauer von max. 6 Monate, ggf. unter Anrechnung anderweitiger Einkünfte. Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Vorsitzender des Vorstandes 269.415,20 keine keine keine Bruttoleasingrate 5.584,80 Euro jährl. Gruppenunfallversicherung 285,96 keine 1.Im Falle einer Amtsenthebung (§§ 35a Abs. 7, 59 Abs. 3 SGB IV) endet das Dienstverhältnis mit Zustellung des Beschlusses 2. Im Falle einer Amtsentbindung (§§ 35a Abs.7, 59 Abs. 2 SGB IV) einvernehmliche angemessene Lösung 275.285,96 Stellv. Vorsitzender des Vorstandes 253.974,00 keine keine keine nein Gruppenunfallversicherung 285,96 keine 1.Im Falle einer Amtsenthebung (§§ 35a Abs. 7, 59 Abs. 3 SGB IV) endet das Dienstverhältnis mit Zustellung des Beschlusses 2. Im Falle einer Amtsentbindung (§§ 35a Abs.7, 59 Abs. 2 SGB IV) einvernehmliche angemessene Lösung 254.259,96 * Vorstand/Vorständin Vorstandsvorsitzende/r/Mitglied des Vorstandes; ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip); *** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1%-Methode zugestimmt worden ist, auch auch Angabe der jährlichen Leasing- kosten möglich Alle Angaben in Euro
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