Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 6

zm113 Nr. 06, 16.03.2023, (416) 18 | POLITIK fang Januar Lauterbachs Pläne. „Gerade in der zahnärztlichen Versorgung besteht durch die sehr dynamische Ausbreitung von iMVZ und den damit einhergehenden Gefahren für die Patientenversorgung die Notwendigkeit, jetzt zielgenaue Maßnahmen zu ergreifen“, betonten die Vorstände von KZBV und BZÄK in einem Brief an den Minister. Mit ihrem Schreiben übermittelten KZBV und BZÄK auch konkrete Vorschläge, um die wirtschaftlichen Strukturen von MVZ transparent zu machen und der fortschreitenden Vergewerblichung zulasten einer freiberuflichen Versorgung in der Zahnmedizin Einhalt zu gebieten. Mit ihren Vorschlägen stützen sich die Organisationen vor allem auf ein Rechtsgutachten von Prof. Helge Sodan, Freie Universität Berlin, und ein versorgungspolitisches Gutachten des IGES-Instituts – beide von der KZBV in Auftrag gegebenen Gutachten wurden 2020 veröffentlicht. Das schlägt die Zahnärzteschaft vor: „ Für den zahnärztlichen Bereich sollte dringend eine räumliche und fachliche Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern eingeführt werden. Nur Krankenhäuser, die über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügen, sollten künftig zahnärztliche MVZ gründen dürfen. Räumlich muss das MVZ in demselben Planungsbereich wie das Krankenhaus liegen. „ Es sollte eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung von MVZ-Registern auf Landes- und Bundesebene geschaffen werden, um Transparenz über die häufig stark verschachtelten, intransparenten Inhaber- und Beteiligungsstrukturen von MVZ und insbesondere iMVZ zu erhalten. „ Die Eignung insbesondere von iMVZ zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung sollte geprüft und gewährleistet sein. „ Außerdem werden weitergehende Begrenzungen für iMVZ-Gründungen speziell in städtischen und großstädtischen Regionen vorgeschlagen. Einen Beitrag zur Sicherung der Versorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen leisten diese MVZ durch ihre Konzentration auf Ballungsräume nämlich so gut wie gar nicht. „ Wichtig ist aus Sicht der Zahnärzteschaft auch mehr Transparenz für die Patienten. Zahnärztliche MVZ sollten verpflichtet werden, auf ihrem Praxisschild und auf ihrer Homepage Angaben über ihren Träger und die Inhaberstruktur zu machen. „ Durch eine Änderung im Zahnheilkundegesetz sollten außerdem weitere Einbruchstellen für Fremdinvestoren in den ambulanten zahnärztlichen Versorgungsmarkt geschlossen werden. Besonders sei sicherzustellen, dass juristische Personen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung der Zahnheilkunde ist, ausschließlich von Zahnärzten – gegebenenfalls zusammen mit anderen Heilberufsangehörigen – gegründet, betrieben, geführt und kontrolliert werden. Wie Finanzinvestoren Einfluss auf die Versorgung gewinnen, wurde von vielen Medien aufgegriffen. So stellte das ARD-Magazin Panorama das Beispiel einer Waiblinger Klinik in BadenWürttemberg mit gerade einmal 15 Betten vor – eine chirurgische Belegarztklinik ohne zahnmedizinischen Versorgungsauftrag –, die ein zahnärztliches MVZ am Starnberger See in Bayern gründete. Auch die Ärzte sind alarmiert. So forderte die Bundesärztekammer (BÄK) Anfang des Jahres in einem Positionspapier ebenfalls den verpflichtenden örtlichen und fachlichen Bezug des Gründungskrankenhauses zu seinem MVZ. Es habe sich gezeigt, dass der mit der Kommerzialisierung von MVZ einhergehende (Rendite-)Druck so groß sein kann, dass ihm nicht allein mit der berufsrechtlichen Verpflichtung von Ärzten begegnet werden kann, die Behandlung allein am Wohl der Patienten auszurichten. Auch die BÄK fordert eine Anpassung der Rahmenbedingungen für die Zulassung und die ärztliche Tätigkeit inMVZ. Auch das BMG steht einer ausgeprägten Renditeorientierung der Investoren kritisch gegenüber, wie aus einer Antwort der Bundesregierung Mitte Januar auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSUBundestagsfraktion zu den Auswirkungen Investoren-getragener MVZ auf das Gesundheitswesen hervorgeht. Man wolle die Transparenz über die Organisationsstrukturen von MVZ herstellen. In der Anfrage hatte Initiator Stephan Pilsinger, MdB CSU, auf vermehrte Hinweise verwiesen, dass iMVZ eine Gefahr für Patienten darstellen können – insbesondere wegen deren Tendenz zur Über- und Fehlversorgung und zum Aufbau von MVZ-Kettenstrukturen. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf die bereits eingesetzte Länderarbeitsgruppe unter der Leitung Bayerns. Dort werde derzeit – unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene – ein iMVZ-Regulierungsgesetz für eine Initiative des Bundesrats vorbereitet. Die Regierung ging auch auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom Juni letzten Jahres ein. Die Länderminister hatten dafür plädiert, auch im Bereich des Berufsrechts Regelungen zu treffen, mit denen Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von Foto: Andrey Semenov – stock.adobe.com

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