Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 6

58 | ZAHNMEDIZIN zm113 Nr. 06, 16.03.2023, (456) immer auf den Einzelfall bezogen werden und im Kontext mit den klinischen und bereits vorhandenen Bildinformationen betrachtet werden. Wie deren Vorgängerversionen trägt die aktuelle Leitlinie diesen international etablierten Grundprinzipien im Strahlenschutz in Kombination mit den wissenschaftlich fundierten Anforderungen an die Bildgebung Rechnung. Es wurden insgesamt 34 Empfehlungen formuliert, von denen einige wenige hier kurz besprochen werden. So wurde eine neue Empfehlung in die Leitlinie aufgenommen, nach der „die Aufteilung eines diagnostisch relevanten Bereiches in mehrere kleinvolumige DVTs anstelle der Anfertigung eines auf diesen Bereich angepassten, einzelnen DVTs […] nicht indiziert [ist]“ (starker Konsens). Dieses Statement soll verhindern, dass mit Geräten, die nur über ein begrenztes Aufnahmevolumen verfügen, größere Feldgrößen durch das Aneinanderfügen von mehreren kleineren Volumina aufgenommen werden, da dies unweigerlich zu einer Erhöhung der effektiven Dosis führen würde. DVT vor Weisheitszahnentfernung nur bei Risikosituationen Interessant ist auch die Einschränkung der Indikation für eine DVT-Aufnahme bei den unteren Weisheitszähnen. Die entsprechende Empfehlung stellt fest, dass eine „dreidimensionale Bildgebung [...] vor einer Weisheitszahnentfernung nicht erforderlich [ist], wenn in der konventionell zweidimensionalen Bildgebung keine Hinweise auf eine besondere Risikosituation vorliegen“ (Konsens). Diese Einschränkung spiegelt die für diese Fragestellung mittlerweile recht eindeutige Literaturlage wider. Zudem werden Weisheitszähne zu einem Großteil bei einer jungen (unter 25 Jahre alten) und damit besonders strahlenempfindlichen Bevölkerungsgruppe entfernt. Neu ist eine Empfehlung zur Kieferhöhlendiagnostik, wo bei klinischem Verdacht auf eine odontogene Sinusitis zur Ursachenabklärung eine intraorale Tubus- oder eine Panoramaschichtaufnahme angefertigt werden sollte — nur bei „erweitertem bilddiagnostischem Abklärungsbedarf der Kieferhöhlen sollte eine Schnittbilddiagnostik mit einem DVT oder CT erfolgen". Generell zeigt die Leitlinie, dass die DVT nicht als routinemäßig einzusetzende Methode der Bildgebung angewendet werden sollte. Sie sollte überwiegend erst zum Zuge kommen, wenn die zweidimensionale Bildgebung und/ oder auch die klinische Untersuchung therapeutisch relevante Fragestellungen nicht beantworten können oder eine besondere Risikosituation vorliegt, die durch eine 3-D-Bildgebung besser bewertet werden kann. So stellt die Empfehlung 7 fest, dass die DVT „nicht zur routinemäßigen parodontalen Diagnostik angewendet werden“ sollte. Die anschließenden Empfehlungen 8 und 9 beschreiben dann den Indikationsrahmen für den DVT-Einsatz — hier wird auf die Relevanz für die Therapieentscheidung hingewiesen — und zahlreiche Fälle, in denen eine kleinvolumige DVT indiziert sein kann. Zur Kariesdiagnostik ist die DVT nicht indiziert (Empfehlung 6), ebenso nicht zur kieferorthopädischen Routinediagnostik. Die Empfehlungen für den Bereich der Implantologie orientieren sich auch in dieser Leitlinienversion an denen der "S3-Leitlinie Indikationen für die radiologische 3D Diagnostik und navigierte Implantatinsertion (Registernummer 083 - 011)" [AWMF, 2013], die derzeit ebenfalls überarbeitet wird. Größtmögliche Transparenz bei Interessenkonflikten Der gesamte Hintergrundtext wurde entsprechend der verfügbaren Literatur überarbeitet und auch der redaktionelle Anfangsteil der Leitlinie wurde gemäß den aktuellen Vorgaben der AWMF neu gestaltet. Der Methodenreport ist mittlerweile ein recht umfängliches Werk, in dem alle potenziellen Interessenkonflikte abgebildet werden. Der Prozess zur Bewertung der Interessenkonflikte ist gerade bei Leitlinien mit Beteiligung vieler Fachorganisationen nicht zu unterschätzen und führte de facto auch bei der vorliegenden Leitlinie zu vielen Diskussionen und mehreren Abstimmungen. Wichtig war der Leitliniengruppe, hier die größtmögliche Transparenz herzustellen. Prof. Dr. med. dent. Ralf Schulze, Leiter der Abteilung Oral Diagnostic Sciences Zahnmedizinische Kliniken Universität Bern Freiburgstr. 7, 3010 Bern Foto: Zitelsperger Abb. 2: Effektive Dosiswerte der DVT für unterschiedliche Volumengrößen (FOV), zusammengefasst aus einer Metaanalyse [Ludlow et al., 2015], Volumengrößen: klein: Ø < 10 cm; mittel: Ø 10 cm bis 15 cm; groß: Ø >15 cm Foto: DVT-Leitlinie, 2022, AWMF-Registernummer: 083-005

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