Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 6

zm113 Nr. 06, 16.03.2023, (478) 80 | BEKANNTMACHUNGEN 39. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes: Änderung der Vereinbarung über das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei implantologischen Leistungen (Anlage 7 BMV-Z), zuletzt geändert am 21.12.2021 mit Wirkung ab dem 01.01.2022 Hier: Änderung der Gebühren gem. Buchstabe C, Ziffer 1 Satz 1 1. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich Implantologie werden ab dem 01.02.2023 um 3,0% erhöht. 2. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich Implantologie betragen ab dem 01.02.2023 Gutachten ohne Untersuchung des Patienten 115,29 EUR Gutachten mit Untersuchung des Patienten 145,24 EUR Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten 245,55 EUR Obergutachten mit Untersuchung des Patienten 275,49 EUR 3. Diese Beträge sind bei allen Gutachten und Obergutachten anzusetzen, die ab dem 01.02.2023 erstellt werden. 4. Diese Vereinbarung tritt zum 01.02.2023 in Kraft. Köln, Berlin 22.02.2023

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