78 | BEKANNTMACHUNGEN zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (572) Bu- Leistung Gebühr Nr. ab 01.02.2023 Besondere Maßnahmen: 17 Abdruck mit individuellem Löffel, wenn der übliche Löffel nicht ausreicht, je Kiefer, auch neben Kronen und Brücken, nicht neben einer Einzelkrone (Nr. 4), gerechnet je Kiefer, neben Nr. 18 oder 19 für denselben Kiefer nur in den Fällen, in denen für die prothetische Versorgung eines zahnarmen Kiefers neben dem Funktionsabdruck für die Versorgung der noch stehenden Zähne durch Kronen ein Abdruck mit individuellem Löffel vorgenommen werden muss 33,21 18 Funktionsabdruck mit individuellem Löffel, Oberkiefer 66,42 19 Funktionsabdruck mit individuellem Löffel, Unterkiefer 88,56 20 Intraorale Stützstiftregistrierung zur Festlegung der Zentrallage 49,82 21 Verwendung einer Metallbasis bei einem zahnlosen Kiefer, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 16 zusätzlich 33,21 22 Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15 zusätzlich je Prothese, bei provisorischen Prothesen nur in besonders gelagerten Fällen 44,28 23 Verwendung einer Metallbasis mit Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15 zusätzlich - nicht bei provisorischen Prothesen - 88,56
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