80 | BEKANNTMACHUNGEN zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (574) Bu- Leistung Gebühr Nr. ab 01.02.2023 27 Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers a) bei vorhandenem Restgebiss, zu den Gebühren nach Nr. 15, gegebenenfalls in Verbindung mit Nrn. 17-24, zusätzlich 88,56 b) bei zahnlosem Kiefer, zu den Gebühren nach Nr. 16 zusätzlich 132,84 28 Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens, zu den Gebühren nach Nr. 15, gegebenenfalls in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich 265,68 29 Resektionsprothesen a) Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15, gegebenenfalls in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich 177,12 b) Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe a) 88,56 c) Eingliedern einer Dauerprothese zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15, ggf. in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich 332,10 30 Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile a) kleineren Umfanges 332,10 b) größeren Umfanges 553,50
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