Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 7

82 | BEKANNTMACHUNGEN zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (576) Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Veröffentlichungsmuster zu § 79 Absatz 4 SGB V, Stand: 24.11.2021 Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütungen einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gemäß § 79 Absatz 4 SGB V (Jahresbeträge) ImVorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung (Summe aller Vergütungsbestandteile) Funktion* Grundvergütung variable Bestandteile ** Zusatzversorgung/Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus demAmt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/- entbindung bzw. bei Fusionen gezahlter Jahresbetrag gezahlter Jahresbetrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl.1%- Regelung *** jährlich aufzuwendender Betrag Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Vorsitzender des Vorstandes 269.849,25 keine keine keine Bruttoleasingrate 5.150,75 Euro jährl. Gruppenunfallversicherung 285,96 keine 1.Im Falle einer Amtsenthebung (§§ 35a Abs. 7, 59 Abs. 3 SGB IV) endet das Dienstverhältnis mit Zustellung des Beschlusses 2. Im Falle einer Amtsentbindung (§§ 35a Abs.7, 59 Abs. 2 SGB IV) einvernehmliche angemessene Lösung 275.285,96 Stellv. Vorsitzender des Vorstandes 253.974,00 keine keine keine nein Gruppenunfallversicherung 285,96 keine 1.Im Falle einer Amtsenthebung (§§ 35a Abs. 7, 59 Abs. 3 SGB IV) endet das Dienstverhältnis mit Zustellung des Beschlusses 2. Im Falle einer Amtsentbindung (§§ 35a Abs.7, 59 Abs. 2 SGB IV) einvernehmliche angemessene Lösung 254.259,96 * Vorstand/ Vorständin Vorstandsvorsitzende/r/ Mitglied des Vorstandes ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip) *** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1%-Methode zugestimmt worden ist, auch auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich Alle Angaben in Euro Bekanntmachung der KZV Rheinland-Pfalz Zweite Berichtigung der Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen 2021 Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen.

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