BEKANNTMACHUNGEN | 83 zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (577) 40. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes: Nachtragsvereinbarung gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 Anlage 11c BMV-Z hier: Änderung der EBZ-Pauschalen Artikel 1 I. Die Tabelle in § 2 wird wie folgt neu gefasst: BEMA-Teil Pauschale in € ZE 417,00 KFO 348,00 PAR 185,00 KG/KB 92,00 II. Auf Grundlage der gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 erforderlichen anteiligen Anpassung der Pauschalen entsprechend der der Erstvereinbarung zu Grunde liegenden Systematik und der sich aus den Rundungsdifferenzen auf volle Eurobeträge ergebenden Abweichung wird in § 3 Abs. 4 Satz 1 und in § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 3 die Zahl „300.000” durch die Zahl „369.956” sowie in § 3 Abs. 4 Satz 2 die Zahl „24,7 Mio.” durch die Zahl „24.630.044” ersetzt. III. Die Tabelle in Anhang 2 wird wie folgt neu gefasst: Module Betrag in € Anzahl Gesamtbetrag in € 1. ZE 417,00 2. KFO 348,00 3. PAR 185,00 4. KBR 92,00 Gesamtsumme IV. In Anhang 2 wird nach der Tabelle folgender Satz eingefügt: „Alle angegebenen Daten und Beträge sind als endgültig zu betrachten und für die verbindliche Weitergabe an den GKVSpitzenverband bestimmt.“ Artikel 2 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt zum 01.02.2023 in Kraft. Köln, Berlin 01.03.2023 ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN Verlust von Mitgliedsausweisen Folgende Ausweise wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt: Nr. 5916 vom 25.04.2007 von Dr. Bert Mielke Nr. 8346 vom 13.10.2014 von Dr. Wilfried Leimbach Nr. 9566 vom 06.06.2018 von Orline Donfack Dongmeza Nr. 9344 vom 07.09.2017 von Ulf Claußen-Finks Nr. 5691 vom 24.08.2006 von Knut Ingemann Hannover, den 01.03.2023
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