Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

20 | POLITIK KZBV UND BZÄK ZU INVESTOREN IN DER ZAHNMEDIZIN „Die Alibi-Vorschläge der Lobby dürfen die politische Debatte nicht weichspülen!“ „Mehr Transparenz in die Versorgung mit iMVZ“, proklamierte der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren (BMVZ). Das klingt gut. Dennoch reagierten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit scharfer Kritik. Warum? Die Politik dürfe nicht den Fehler machen, die leeren Worthülsen der Investorenvertreter für bare Münze zu nehmen, betonten KZBV und BZÄK in ihrer gemeinsamen Pressemeldung, sonst gehe sie der „Weichspüler-Taktik“ auf den Leim. Beide reagierten damit auf einen „Drei-Punkte-Plan“ des BMVZ in Sachen iMVZ. „Ein Ende der Goldgräberstimmung in der Investorenbranche wird es ohne räumliche und fachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis für Krankenhäuser nicht geben“, prognostizieren KZBV und BZÄK. Die beiden Organisationen verweisen dabei auf Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dem Aufkauf von Praxen durch Investoren mit absoluter Profitgier einen Riegel vorzuschieben und hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Gewinnkonzepte der Investoren zu unterbinden. Dringenden politischen Handlungsbedarf zur Eindämmung von iMVZ sähen mittlerweile auch die Bundesländer, betonen KZBV und BZÄK. Vor diesem Hintergrund sei es wenig verwunderlich, dass die Investoren-Lobby zunehmend kalte Füße bekomme und ihre Verbände losschicke, um mit Alibivorschlägen für „Transparenz“ ein vermeintliches Entgegenkommen zu signalisieren, argumentieren KZBV und BZÄK. Tatsächlich gehe es jedoch einzig darum, die politische Debatte weichzuspülen. Was BZÄK und KZBV fordern Um die erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung an der Wurzel zu packen, brauche es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt, verlangen die beiden zahnärztlichen Verbände. Ihre Forderung: Bei der Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll künftig ein räumlicher und fachlicher (zahnmedizinischer) Bezug zum Trägerkrankenhaus bestehen. Zudem stellten Änderungsvorschläge aus dem Bereich des Zahnheilkundegesetzes eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden. Wie die Investoren-Lobby argumentiert Zuvor hatte der BMVZ diese drei Maßnahmen vorgeschlagen: „ 1. Der Gesetzgeber sollte möglichst zeitnah das digitale Arztregister um ausführliche Strukturkriterien erweitern. Dadurch könnten alle vorliegenden Zulassungsdaten KVregional und bundesweit zusammengeführt und auswertbar werden. „ 2. So würden die besonders kritisch gesehenen Marktverflechtungen von Private-Equity-Akteuren überregional sichtbar. Charakteristisches Merkmal für den Markteintritt von Investoren sei gerade, dass ein und dieselbe Klinik bundesweit Trägerin für mehrere MVZ sei. Zu den darüber liegenden Gesellschafter-Ebenen der derzeit rund 50 aktiven nicht-ärztlichen Akteure sollten bereits vorlieDie Politik dürfe nicht den Fehler machen, der Taktik der MVZInvestoren auf den Leim zu gehen, sagen KZBV und BZÄK. Foto: Michael Zech stock.adobe.com zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (614)

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