Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

40 | GESELLSCHAFT DEUTSCHER ETHIKRAT Was darf Künstliche Intelligenz? KI-Systeme haben heutzutage in fast alle Bereiche des Lebens Einzug gehalten: Sie reichen von Krebsdiagnostik in der Medizin, intelligenten Tutorsystemen in der Schule über Empfehlungssysteme auf Onlineplattformen bis hin zu Software, die Entscheidungen bei der Justiz oder der Polizei unterstützen soll. Der Deutsche Ethikrat hat die Auswirkungen digitaler Technologien auf das menschliche Selbstverständnis und Miteinander untersucht. In seiner Stellungnahme hält der Ethikrat fest: „Verantwortung kann […] nicht direkt von maschinellen Systemen übernommen werden, sondern nur von den Menschen, die in je unterschiedlichen Funktionen hinter diesen Systemen stehen, gegebenenfalls im Rahmen institutioneller Verantwortung. Auch wenn ein technisches System eingesetzt wird, um im Rahmen einer automatisierten Datenauswertung Schlussfolgerungen wie die Gewährung eines Kredits anzuwenden, ist es die Verantwortung des Menschen, dieses System in einer ethisch vertretbaren Weise zu entwickeln und einzusetzen.“ „KI-Anwendungen können menschliche Intelligenz, Verantwortung und Bewertung nicht ersetzen“, betont Julian Nida-Rümelin, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates und stellvertretender Sprecher der zuständigen Arbeitsgruppe. Ausgehend von dieser grundsätzlich nicht auslöschbaren menschlichen Verantwortung habe der Mensch eine Vorrangstellung gegenüber der Technologie. Dabei soll die Technologie – auch wenn sie partiell komplett menschliche Tätigkeiten ersetzt – ein Instrument menschlichen Handelns bleiben. „Der Einsatz von KI muss menschliche Entfaltung erweitern und darf sie nicht vermindern. KI darf den Menschen nicht ersetzen. Das sind grundlegende Regeln für die ethische Bewertung“, sagt Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Die Maschine übernimmt keine Verantwortung Der Ethikrat hat sich den Einsatz von KI-Systemen in den Bereichen Medizin, schulische Bildung, öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung sowie öffentliche Verwaltung angeschaut. Dabei sollte die Beurteilung von KI immer kontext-, anwendungs- und personenspezifisch erfolgen. „Wenn menschliche Tätigkeiten an Maschinen delegiert werden, kann dies für verschiedene Personengruppen, Akteure und Betroffene ganz unterschiedliche Auswirkungen haben“, sagt Judith Simon, Sprecherin der für die Stellungnahme zuständigen Arbeitsgruppe des Ethikrats. „Daher ist es wichtig, genau hinzuschauen, für wen dies mit erweiterten Handlungsspielräumen verbunden ist und wessen Handlungsmöglichkeiten eher vermindert werden.“ In der medizinischen Forschung sieht der Ethikrat viele Einsatzmöglichkeiten, etwa bei der Literaturrecherche in Datenbanken oder beim AnalysieUnter dem Titel „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ hat der Deutsche Ethikrat am 20. März eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er Leitplanken für den Umgang mit KI-Technologien vorschlägt. Foto: zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (634)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=