Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (644) EINE 3-D-PLANUNG IST NICHT IMMER NÖTIG Bei unkritischer Lage des Tumors ist eine computerassistierte Operationsplanung nicht nötig. Das zeigt der folgende Patientenfall. Eine 53-jährige Patientin stellte sich in unserem Klinikum vor und klagte über ein zunehmendes Druckgefühl im Bereich der linken Kieferhöhle sowie rezidivierende Sinusitiden. Ein durch den Hauszahnarzt angefertigtes Orthopantomogramm (Abbildung 8) sowie eine in domo angefertigte digitale Volumentomografie (Abbildung 9) zeigten eine umfangreiche Verschattung im Bereich der Maxilla und des Sinus maxillaris links. Der retinierte Zahn 28 zeigte sich durch die Raumforderung bis weit nach kranial verdrängt. Klinisch zeigten sich reizlose Schleimhäute, es fiel jedoch eine Auftreibung von Maxilla und Tuber in regio 28 auf. Eine faziale Asymmetrie bestand nicht. Anamnestisch berichtete die Frau, dass die Raumforderung bereits vor mehr als 30 Jahren erstdiagnostiziert worden war, sie eine chirurgische Therapie zum damaligen Zeitpunkt jedoch abgelehnt hatte. Röntgenaufnahmen der initialen Diagnosestellung lagen leider nicht mehr vor, das Ausmaß der Raumforderung sei jedoch der Patientin zufolge weitaus geringer gewesen. Zur histologischen Sicherung erfolgte die Entnahme einer Probebiopsie in regio 28 in Lokalanästhesie. Die histopathologische Begutachtung des mit dem Trepanbohrer entnommenen Knochenzylinders ergab das Vorliegen eines komplexen Odontoms. Bei unkritischer Tumorlage wurde in diesem Fall auf eine 3-D-unterstützte Operationsplanung verzichtet. Der Eingriff erfolgte über einen transoralen Zugang in Intubationsnarkose. Intraoperativ zeigte sich eine starke Auftreibung der Kortikalis im Bereich der Maxilla und des Tubers links. Mit dem piezochirurgischen Instrument erfolgte die Resektion entlang der Auftreibung im anterioren und kranialen Bereich. Posterior erfolgte die Absetzung mit dem gebogenen Meißel, so dass die Raumforderung schließlich in toto enukleiert werden konnte (Abbildung 10). Bei der videoendoskopischen Inspektion des Tumorbetts zeigte sich lediglich im kranialen Anteil eine Verbindung in den Sinus maxillaris (Abbildung 11), die durch Verlagerung des Bichat’schen Wangenfettkörpers verschlossen werden konnte. Der postoperative Verlauf gestaltete sich unauffällig. Nach drei Tagen konnte die Patientin in die ambulante Nachsorge entlassen werden. Abb. 10: Resektat: Die Raumforderung konnte in toto geborgen werden, die Wurzelspitze des verdrängten Zahnes 28 ist an der rechten Resektatspitze erkennbar. Abb. 11: Videoendoskopische Inspektion des Tumorbetts: Kranial zeigt sich eine MAV, das Bichat’sche Wangenfett wölbt sich im Bild rechts bereits über die MAV. Abb. 12: Postoperatives Orthopantomogramm Abb. 8: Orthopantomogramm präoperativ Abb. 9: DVT präoperativ. Abb. 9: DVT präoperativ Fotos: LMU Klinikum 50 | ZAHNMEDIZIN

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